2016: Veränderungen für unser Portemonnaie

In diesem Jahr erwarten uns wieder zahlreiche Veränderungen. Die auffallendste in Belgien ist wohl die so genannte Taxshift, eine Steuerreform, die die Belastung der Arbeit zu Gunsten von neuen Arbeitsplätzen nach unten korrigieren soll. Sie tritt 2016 in Kraft.
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Die Belastung auf Arbeit wird gesenkt und auf unter anderem mehr Steuern auf Kapital verschoben. Wir werden das bereits in diesem Monat auf unserem Lohnzettel sehen. Über die Hälfte der Arbeitnehmer wird rund 50 Euro zusätzlich bekommen. Für diejenigen, die einen Mindestlohn beziehen, werden es 80 Euro sein.

Das Geld hierfür stammt unter anderem aus der Spekulationssteuer, eine Steuer aus dem Verkauf von Aktien in den ersten sechs Monaten (Spekulationssteuerfrist) nach dem Ankauf. Die Steuer gilt ab dem heutigen 1. Januar, aber noch nicht alle Banken haben ihre Systeme rechtzeitig anpassen können.

Diese Besteuerung des Wertzuwachses von 33 Prozent ist wohlgemerkt nur anwendbar bei denjenigen, die Aktien - und einige an Aktien verbundene Produkte - innerhalb von sechs Monaten nach Ankauf wieder verkaufen. Anleger, die langfristig investieren, sind von dieser Abgabe nicht betroffen.

Mehr Steuern auf Zinsen und Dividenden

Ab 1. Januar 2016 erhöht sich die Quellensteuer zum soundsovielsten Mal innerhalb kurzer Zeit. Der Tarif klettert von 25 auf 27 Prozent.

Der Tarif von 27 Prozent gilt für alle Zinsen, außer für die Zinsen auf reglementierte Sparkonten und auf die Kupons der so genannten Leterme-Kassenobligationen, die Ende 2011 ausgegeben wurden. Die Zinsen von Volksanleihen kommen hingegen nicht länger in den Genuss eines günstigeren Steuertarifs. Auch auf alle Dividenden muss künftig 27 Prozent Quellensteuer abgeführt werden.

Das Finanzamt bekommt Einblick in Auslandskonten und Lebensversicherungen

Ab 2016 bekommt das belgische Finanzamt noch tiefere Einblicke in Ihre Auslands- und Depotkonten sowie in Ihre Lebensversicherungen als in Ihre Inlandskonten.

Die Länder tauschen automatisch alle Auszahlungen von Zinsen und Dividenden, Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren und die Saldi am Ende des Kalenderjahres aus.

Die belgischen Banken müssen jedes Jahr, spätestens am 31. März, der ZKS (Zentralen Kontaktstelle) Ihren Namen und Ihre Konten oder andere Verträge weiterreichen. Der ZKS werden keine Saldi weitergegeben. Das Finanzamt kann die Datenbank nur bei einer Vermutung von Steuerhinterziehung anrufen.

Auch Angaben zu ausländischen Investmentversicherungspolicen werden ausgetauscht.

Von einer Bank zur anderen wechseln wird erleichtert

Girokonten vergleichen wird im Prinzip einfacher. Eine europäische Richtlinie, die eine Art Standardisierung der Tarifliste auferlegt, muss vor Ende 2016 vom belgischen Staat in nationales Recht umgesetzt werden.

Schon jetzt gibt es einige vergleichende Webseite. Die Zeitschrift Knack nennt zum Beispiel www.bankshopper.be.

Außerdem wird es Ende 2016 leichter, einfach die Bank zu wechseln. Der sogenannte Bankwechseldienst wird erweitert. Sobald Sie die Bank wechseln, müssen Sie nicht mehr eigens alle Organisationen, von denen sie regelmäßig Geld bekommen oder den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen. Dies macht die neue Bank für Sie. Die neue Bank kümmert sich um Ihre Einzugsermächtigungen.

Obergrenzen für Freistellungsaufträge auf Sparkonten ändern sich nicht

Die Zinsen auf Sparkonten bleiben - wie im Jahr 2015 - bis 1.880 Euro von der Quellensteuer freigestellt. Die Regierung hat die Obergrenze für die Freistellung für die Einkunftsjahre 2015 bis einschließlich 2018 auf dem Niveau von 2014 eingefroren. In anderen Jahren wird diese fiskale Obergrenze der Inflation angeglichen.

Erspartes ist pro Bank und Kunde bis 100.000 Euro geschützt

Ihr Gespartes ist bis 100.000 Euro pro Bank und Kunde geschützt. Die belgischen Banken führen hierfür jedes Jahr Geld an einen besonderen Abwicklungsfonds ab. Ab 2016 müssen alle Banken in der Eurozone Beiträge an einen einheitlichen EU- Abwicklungsfonds entrichten: Den Single Resolution Fund. Ziel ist, innerhalb von acht Jahren ausreichend Geld zu haben, um 1 Prozent aller Einlagen, die unter die Schutzregelung fallen, zu decken. (Die restlichen EU-Staaten, die nicht in der Eurozone sind, sollen ihre nationalen Fonds nach dem 1. 1. 2016 beibehalten.)

Der belgische Bankenverband Febelfin weist in der Zeitschrift Knack noch daraufhin, dass die Beiträge der Banken für den Europäischen Abwicklungsfonds die Beiträge an die nationalen Fonds ersetzen sollen. In Belgien bleiben die beiden Beiträge (nationaler und europäischer) jedoch nebeneinander bestehen, was den Gesamtbeitrag der belgischen Banken weiter erhöhe.

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