U-Haft für fünf Personen im Fall Hells Angels

Nach der umfassenden Polizeiaktion gegen die Rockerbande Hells Angels in der vergangenen Woche mussten die acht dabei festgenommenen Personen am Montag vor der Ratskammer erscheinen. Gegen fünf der Verdächtigen wurde Haftbefehl erhoben, eine weitere Person wurde unter Auflagen freigelassen und bei zwei weiteren Hells Angels wurde die entsprechende Entscheidung vertagt.

In der vergangenen Woche hatte die belgische Bundespolizei Razzien an mehreren Adressen der Hells Angels im ganzen Land durchgeführt und war dabei auf ein ansehnliches Waffenarsenal gestoßen: Messer, Handfeuerwaffen, Kriegswaffen (darunter ein Raketenwerfer), Munition, kugelsichere Westen. Daneben stieß die Polizei auf Polizeilogos und auf verbotene Nazisymbole.

Bei den Razzien wurden mehrere Personen festgenommen. Für fünf der Betroffenen wurde jetzt Untersuchungshaft angeordnet. Ein Anwalt eines der Verdächtigen sagte dazu: „Ich habe den Eindruck, dass man versucht, aus diesem Dossier mehr zu machen, doch da ist nichts.“

Zumindest dieser Anwalt geht gegen die Entscheidung der Ratskammer in Berufung. Bei zwei der Verdächtigen wurde eine Entscheidung zu diesem Thema verschoben.

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