Neues Gesetz: Kleine Vergehen erlaubt, um große Verbrechen aufzudecken?

Die Regierung Michels hat ein neues Gesetz in Zusammenhang mit verdeckten Ermittlern verabschiedet. Das Gesetz soll auch Zivilpersonen erlauben, sich ins Verbrechermilieu, zum Beispiel in Terroroganisationen, einschleusen zu lassen und dort kleinere Verstöße zu begehen, um große Verbrechen aufzudecken. Bislang gab es nur Regelungen im Hinblick auf die Einschleusung von zivilen Informanten, das heißt Zivilisten, die Informationen weitergeben.

Das Ganze sei mit sehr strengen Vorschriften verbunden, sagt Justizminister Koen Geens: "Zivilpersonen dürfen in Verbrechermilieus eingeschleust werden, das heißt kleine Verbrechen begehen, um glaubwürdig zu wirken und auf diese Weise große Verbrechen aufzudecken. Das muss mit der Staatsanwaltschaft vorher abgesprochen sein. Hierfür bedarf es einer Kontrolle der Justiz. Es ist wichtig, dass dort, wo Informanten nicht ausreichen, weil sie zum Beispiel nicht glaubwürdig sind oder die Sprache nicht sprechen, Zivilbürger eingeschleust werden können."

Bei den eingeschleusten Personen handelt es sich zumeist um Personen, die bereits Verbindungen zum kriminellen Umfeld haben wie Familienmitglieder von Terrorverdächtigen. Verdeckte Zivilisten, die bei den Ermittlungen mithelfen, werden permanent von der Polizei und der Justiz überprüft und vorab gescreend.

Die Staatsanwaltschaft muss einem solchen Unternehmen vorab zustimmen. Der Unterschied zur Regelung, die bislang galt, ist, dass die Staatsanwaltschaft vorab ihre Einwilligung gibt, dass die eingeschleuste Person kleinere Vergehen begehen darf. Bisher haben die eingeschleusten Personen nur Informationen weitergeben dürfen, jetzt dürfen sie auch kleinere Verstöße begehen, um glaubwürdig zu wirken.

Daneben werden neue Vorschriften in Zusammenhang mit geständigen Verbrechern (Pentitos) verabschiedet, das heißt Verbrechern, die Informationen im Gegenzug zu Strafminderung liefern.

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