Belgische Bahn muss im Streikfall Mindestangebot leisten

In der Nacht zum Freitag hat das Parlament beschlossen, dass die belgische Bahn NMBS ein Mindestangebot im Streikfall leisten muss. Die Regierung plant schon seit längerem, auch während Bahnstreiks Züge fahren zu lassen. Der Vorschlag hatte in den vergangenen Monaten zu zahlreichen Diskussionen geführt. Der Gesetzesentwurf entspricht jedenfalls nicht den Vorstellungen der Bahngewerkschaft.

Der Entwurf von Verkehrsminister François Bellot bekam die Unterstützung aller Mehrheitsparteien. "Da die belgische Bahn noch immer das Monopol inne hat, hat der Fahrgast häufig keine andere Möglichkeit des Transportes. Unser Bahnverkehr ist ein wichtiger Teil unserer Verkehrspolitik. Man muss deshalb konsequent sein", hieß es auf Seiten der Befürworter der neuen Regelung.

Die sieht vor, dass jeder Streik bei der NMBS spätestens acht Tage vorher angekündigt werden muss. Drei Tage vor Streik müssen sich dann die Beschäftigten entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchten oder nicht. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Sanktionen rechnen. Nach der neuen Regelung kann die NMBS die Fahrgäste vorab darüber informieren, welche Züge im Streikfall doch weiterfahren.

Die sozialistische Gewerkschaft hält die neue Regelung für einen Verstoß gegen das Streikrecht. Bellot will wiederum, dass das Gesetz Ende dieses Jahres steht. Die NMBS hat jetzt 30 Tage Zeit, um alles konkret auszuarbeiten. 

Eines ist jedoch sicher: Mit der Abstimmung im Parlament sind die Diskussionen um das Mindestangebot noch lange nicht beendet.

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