Sudanesen dürfen nicht ausgewiesen werden

Ein Gericht in Lüttich hat eine Beschwerde gegen ein Urteil zur Ausweisung von illegal nach Belgien eingewanderten Sudanesen von Asyl-Staatssekretär Theo Francken (N-VA) verworfen. Damit dürfen auch Sudanesen, die nicht in Belgien um Asyl bitten, weiter nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, auch wenn sie bereits in Abschiebehaft sitzen.

Im September wurden 26 Sudanesen bei einer Razzia der Polizei im Brüsseler Maximilianpark (Archivfoto oben) festgenommen und nach ins geschlossene Abschiebezentrum Vottem bei Lüttich gebracht, wo sie auf ihre Rückführung in ihr Heimatland warten. Regierungsbeamte aus dem Sudan hatten auf Bitten Franckens dabei geholfen, ihre Landsleute zu identifizieren.

Doch die frankophone Liga für Menschenrechte (Ligue des Droits de l'Homme) zog dagegen vor Gericht und bekam Recht. Die Sudanesen seien aus politischen Gründen aus ihrer Heimat geflüchtet, so die Begründung. Zurück im Sudan müssten sie Repressalien, z.B. Folter befürchten, so die Liga und das Lütticher Gericht.

Die meisten der betroffenen Sudanesen haben nicht vor, in Belgien um Asyl zu bitten. Einige halten sich an die Vorgaben von Menschenschmugglern, andere haben ihre Fingerabdrücke bereits bei der Ankunft in der EU, zumeist in Italien, registrieren lassen. Ihr gemeinsames Ziel in Großbritannien…

Sie halten sich demnach illegal in Belgien auf und aus diesem Grunde will Asylstaatssekretär Francken sie abschieben. Die, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind, sollen dorthin zurückgebracht werden. Wer kein Asyldossier in Belgien hat und von den sudanesischen Behörden identifiziert werden konnte, soll in die Heimat zurück.

Inzwischen befassen sich gleich mehrere Gerichte und Behörden in Belgien mit den illegal eingewanderten Sudanesen. Sie kommen dabei zu unterschiedlichen Urteilen. Meist steht allerdings Artikel 3 des EU-Vertrags zu den Menschenrechten (Verbot der Folter) im Weg.

Doch inzwischen wurden auch rund 60 Sudanesen aus Belgien abgeschoben. Drei davon wurden effektiv in den Sudan zurück gebracht und ein weiterer kehrte freiwillig und ohne Polizeibegleitung dorthin zurück.

Die Zusammenarbeit zwischen dem belgischen Staatssekretär für Asyl und Einwanderung, Theo Francken, und Regierungsbeamten aus dem Sudan steht hierzulande schwer unter Beschuss, denn der Sudan gilt als Diktatur, in der regelmäßig Menschenrechte verletzt werden.

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