Käufer-Screening bei Tomorrowland vom Richter verboten

Die drei Festivalgänger von Tomorrowland, die geklagt hatten, dürfen nun doch auf das Festivalgelände. Das hat ein Brüsseler Gericht entschieden. Nach einem Screening aller Ticket-Käufer waren die drei abgewiesen worden. Sie klagten vor Gericht und bekamen Recht.

Für die drei Festivalgänger war unklar, warum ihnen der Zutritt zu Tomorrowland verweigert worden war. Laut Angaben der Polizei stellten sie ein Sicherheitsrisiko dar. Doch ihr Anwalt hielt das Kriterium für zu vage.

Die drei Festivalgänger dürfen jetzt doch noch das Techno- und Elektrofestival besuchen. Sie müssen sich wahrscheinlich zusätzlichen Polizeikontrollen vor Ort unterziehen, aber wenn nichts Verdächtiges bei ihnen gefunden wird, dürfen sie das Festivalgelände betreten. Dem Richter zufolge reiche das zur Gewährleistung der Sicherheit bei Tomorrowland aus.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine einstweilige Anordnung, das heißt, der Richter darf nur vorläufige Maßnahmen nehmen. In diesem Fall hat das Gericht geurteilt, dass der Schaden für die Menschen groß sei. Als Begründung gab das Gericht an, dass bei einer Eintritts-Verweigerung zu Tomorrowland, die Mitbürger denken könnten, dass die drei gefährlich seien. Um das zu vermeiden, hat der Richter befunden, dass sie das Festival besuchen dürfen.

Das Trio weiß jedoch noch immer nicht, warum ihm der Zugang verweigert wurde. Hierüber wird das Gericht später urteilen.

Insgesamt war übrigens rund 30 Bürgern der Eintritt verweigert worden, drei von ihnen hatten geklagt.

Chris Stessens

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