Unfälle aus dem Stau heraus filmen ist strafbar

Es ist ein immer häufiger vorkommendes Phänomen: Neugierige filmen oder fotografieren Unfälle mit ihren Handys oder Smartphones und behindern dabei die Rettungsmaßnahmen oder den weiteren Verkehr. Das ist ein besonders großes Ärgernis bei schweren Verkehrsunfällen auf Autobahnen. In Belgien reagieren die Behörden jetzt mit aller Schärfe auf solche Vorkommnisse. In Zukunft wird hier ein saftiges Bußgeld fällig.
(Archivfoto)

Wer von seinem Auto aus auf einer Autobahn in Belgien einen Unfall fotografiert oder filmt begeht eine Verkehrsübertretung, bzw. macht sich unverantwortlichem Fahren schuldig.

Dabei bringen sich die entsprechenden Fahrer selbst oder andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Die Verkehrsrichter und die Polizei ahnden dies jetzt mit Bußgeldern in Höhe von 116 €.

Wie problematisch dieses Verhalten sein kann, lässt ein Unfall auf der Autobahn E40 im April dieses Jahres erahnen. Die Polizei registrierte damals über 200 Autofahrer, die aus ihrem Wagen heraus am Rande des entstandenen Staus Bilder machten.

Und dabei wurden damals keine Beamten eingesetzt, um dies genau zu erfassen… Man konzentriere sich auf die Sicherheit und auf den Verlauf des Verkehrs am Rande von Unfällen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der belgischen Polizei.

Filmen oder fotografieren am Steuer ist genauso untersagt, wie ohne Freisprechanlage während der Fahrt mit dem Handy zu telefonieren oder SMS-Berichte zu verschicken. Bisher setzt die belgische Verkehrspolizei keine Beamten speziell dazu ein, solche Vergehen an Unfallorten zu registrieren, doch nicht wenige dieser Fälle werden automatisch bemerkt.

Und wer so dumm ist, solche Aufnahmen auch noch über die sozialen Netzwerke zu veröffentlichen, der macht sich auch strafbar und legt dazu noch entsprechende Beweise an. Wie heißt es doch so schön? Das Internet vergisst nichts.

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