DéFI: "Für N-VA geht Boden- über Menschenrecht. Werden wir nie akzeptieren"
Mit diesem Register würde nur das Urteil der Generalversammlung des Staatsrates vom 20. Juni 2014 umgesetzt, das Dank einer Klage von DéFI vor Gericht erwirkt wurde, hieß es bei DéFI. Es bekräftige das Recht der französischsprachigen Einwohner dieser Kommunen, ihre offiziellen Dokumente für einen gewissen Zeitraum in französischer Sprache zu verlangen. Der Zeitraum von vier Jahren kann verlängert werden.
Für DéFI sei deshalb die Entscheidung von Liesbeth Homans inakzeptabel. Es zeige wieder einmal, dass die N-VA nicht als eine demokratische Partei angesehen werden könne, so DéFI. Homans hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass die Existenz einer solchen Liste gegen die Verfassung und gegen die Sprachengesetze verstoße. Die N-VA zeige damit, dass sie sich nicht scheue, Grundprinzipien der Rechtsordnung mit den Füßen zu treten, so Sophie Rohonyi, die Präsidentin von DéFI Périphérie.
Die nationalistische Partei nutze ihre starke Position, die sie aufgrund ihrer Regierungsbeteiligung sowohl auf flämischer als auch auf föderaler Ebene genieße, aus, um die Rechte ihrer Bürger anzugreifen, so DéFI weiter. "Diese Einstellung beruht auf dem Konzept, nach dem das Bodenrecht über das des Menschen zu stellen ist. Ein Konzept, das wir niemals tolerieren werden."
DéFI ruft seither die Vertreter der Fazilitätengemeinden - egal welcher politischen Couleur sie angehören - dazu auf, an dem Register festzuhalten. Neben der Klage vor dem Europarat in Straßburg, droht die Partei der Ministerin auch damit, vor dem Staatsrat gegen sie zu klagen, sollte sie an ihrem Entschluss festhalten.