Strafe für Besuch von dschihadistischen Websites gefordert

Nach dem gescheitertenTerroranschlag hat der Anti-Terror-Staatsanwalt Frédéric Van Leeuw gefordert, den Besuch von Websites mit dschihadistischen Inhalten strafbar zu machen. Premierminister Charles Michel (MR) sagte in einer Reaktion, der Vorschlag könne vom nationalen Sicherheitsrat überprüft werden.

"Menschen, die, in einem terroristischen Zusammenhang, Websites über den Bau von Bomben besuchen oder Enthauptungsvideos auf ihr Smartphone herunterladen, würden sich strafbar machen", so verdeutlichte Bundesstaatsanwalt Van Leeuw seinen Vorschlag im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Van Leeuw machte den Vergleich mit den geltenden Maßnahmen gegen Kinderpornografie: "Es ist in Belgien verboten, Websites mit Kinderpornografie zu besuchen. In diesem Sinne sollte man sich fragen, ob nicht auch der Konsum von dschihadistischen Webseiten verboten und strafbar sein müßte."

Der liberale belgische Premierminister Charles Michel sagte zu diesem Vorschlag am Rande des zweitägigen EU-Gipfels, er werde diesen im nationalen Sicherheitsrat besprechen. Es sei jedoch ein schwieriges Thema, das ein Gleichgewicht zwischen fundamentalen Freiheiten und Sicherheitsfragen fordere.

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