Verfassungsrichter kippen Flanderns Umweltabgabe

Das belgische Verfassungsgericht hat der flämischen Energieabgabe, nach dem Namen der ehemaligen Energieministerin Annemie Turtelboom (Open VLD), die diese Angabe eingeführt hatte, auch „Turteltax“ genannt, eine Absage erteilt. Damit wird das entsprechende Landesgesetzt für nichtig erklärt. Die Abgaben der Jahre 2016 und 2017 bleiben aber unangetastet.

Die Nichtigerklärung für die flämische Energieabgabe, die 2015 eingeführt wurde, um die enorm hohen Schulden aus der Vergabe von Zertifikaten für grünen Strom zu kompensieren, stellt einen Gesichtsverlust für die Landesregierung dar. Das entsprechende Landesgesetzt gilt seit dem 1. Januar 2016 und sorgt dafür, dass Unternehmen und Privathaushalte jährlich eine Gebühr von 100 € pro Stromanschluss entrichten müssen.

Diese Regelung war von Anfang an umstritten und nicht zuletzt die Verbraucherschutz-Agentur Test Aankoop (vergleichbar mit der Stiftung Warentest in Deutschland) reichte Klage gegen die „Turteltax“ ein. Die Verbraucherschützer argumentierten mit Diskriminierung und mit einer Überschreitung der Kompetenz der flämischen Landesregierung.

Dem gab der Verfassungshof jetzt Recht. Das es bereits eine Energieabgabe von Seiten des belgischen Staates gebe, könne das belgische Bundesland Flandern darauf nicht noch einmal eine Gebühr erheben.

Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass das Land die bereits entrichteten Gebühren an die Verbraucher zurückerstatten muss. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Vermeidung von administrativen Problemen bleiben die gezahlten Summen beim Land. Ein Verfahren anzustreben, dieses Geld zurückzufordern, nutzt demnach nichts, wie der Verfassungshof in seinem Urteil festgeschrieben hat.

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