Vier Jahre Haft für einen "YouTube-Kinderverführer"

Das Gericht von Dendermonde in Ostflandern hat einen 61 Jahre alten Kinderverführer zu vier Jahren Haft verurteilt. Davon sind zwei Jahre Haft zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann war des Missbrauchs von Minderjährigen über eine Chatbox angeklagt. Er hatte sich online an die Jugendlichen rangemacht und versuchte unter anderem zu bewirken, dass sich diese vor ihrer Webcam ausziehen.

Der Kinderverführer konnte überführt werden, weil sich einige der angesprochenen Jugendlichen zusammengetan hatten und die Gespräche mit ihm filmten. Danach setzten die diese Videos via YouTube online. Allerdinge meldeten die Kids diesen Vorfall auch der Polizei, die den 61 Jahre alten Mann im August 2016 festnahm. Seit dem saß dieser Kinderverführer in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zuständige Richter in Dendermonde verpflichtete den Angeklagten auch zu einigen Bedingungen, wie z.B. einer Therapie, um seine sexuelle Problematik in den Griff zu bekommen. Zudem wurde dem Mann ein striktes Kontaktverbot zu Minderjährigen auferlegt und er darf keine Computer oder Smartphones mit Internetzugang benutzen.

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