Baby stirbt unterernährt und ausgetrocknet

In Dendermonde in Ostflandern steht ein Elternpaar aus Beveren (Provinz Antwerpen) vor Gericht, deren sieben Monate altes Kleinkind an Austrocknung und Unterernährung gestorben war. Der kleine Junge aß monatelang nur alternative Nahrung aus Hafer- oder Quinoabrei und Buchweizenmilch. Die Eltern diagnostizierten Reaktionen des Kindes auf bestimmte Nahrung selbst und riefen zu spät um Hilfe.
AMELIE-BENOIST / BSIP

Der Vorfall, der jetzt in Dendermonde vor Gericht behandelt wird, ereignete sich bereits am 6. Juni 2014. Damals erbrach sich der erst sieben Monate alte Junge nach einem Fläschchen Buchweizenmilch heftig und die Eltern wussten keinen Rat mehr. Dann zogen sie einen Homöopaten zur Rate, der jedoch angesichts des Zustandes des Babys den Notarzt rief. Doch schon während des Transports zu einer Klinik verstarb das Kind.

Nach Ansicht der Gerichtsmediziner starb das Kleinkind an Austrocknung und chronischer Unterernährung. Die Eltern, die einen Laden für alternative Naturlebensmittel betreiben, hatten ihr Kind monatelang mit Brei aus alternativen Lebensmitteln, wie Getreide-, Reis- oder Hafermilch, Quinoa und Buchweizenmilch gefüttert. Die Mutter gab dazu an, sie habe bei ihrem Sohn eine Laktose- und Gluten-Allergie diagnostiziert.

Die Staatsanwaltschaft fordert in diesem Fall sowohl für die Mutter, als auch für den Vater anderthalb Jahre Haft. Bei der Urteilsbegründung gab der zuständige Staatsanwalt an, das Verabreichen von alternativen Breiportionen mit der vorsätzlichen Verweigerung von Nahrung gleichzusetzen. Zudem habe er nicht verstanden, warum die Eltern zuerst zu einem Homöopathen gingen und nicht zur nächstgelegenen Notaufnahme. Die Eltern werden denn auch der vorsätzlichen Vorenthaltung von Nahrung und Versorgung mit dem Tod zur Folge angeklagt.

"Hartes und zu schnelles Urteil"

Die Anwältin der Eltern plädierte hingegen für einen Freispruch für ihre Mandanten. Sie erkannte den Umstand an, dass das Kind an Unterernährung starb, zweifelte jedoch an, dass die Eltern ihr Kind absichtlich unterfüttert haben. Ihrer Ansicht nach sei der Sachverhalt wesentlich komplexer und komplizierter.

Zudem seien die Eltern des Kindes bereits durch den Tod ihres Kindes gestraft genug. Der Gesundheitszustand des Kindes sei mal besser und mal schlechter gewesen und sei weder beunruhigend gewesen, noch habe er Grund zur Sorge geboten. Erst am letzten Tag habe sich der Zustand des Kindes dramatisch verschlechtert. Das Urteil in diesem Fall ergeht am 14. Juni vor dem Strafgericht von Dendermonde.

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