Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Belgien im Fall zweier Häftlinge

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), eine Institution des Europarates, hat den belgischen Staat wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung von Häftlingen zu einem Schadensersatz von mehr als 11.000 Euro verurteilt. Das hat der Gerichtshof in Straßburg an diesem Dienstag bekannt gegeben.

Beide Parteien haben nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie in dem Fall die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.

Zwei Häftlinge, Sylla und Nollemont, waren vor den EGMR gezogen, weil sie der Ansicht sind, dass Belgien während ihres Gefängnisaufenthaltes jeweils in den Gefängnissen Vorst und Lantin gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention - "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden" - verstoßen hat.

Sowohl Sylla als auch Nollemont sind der Auffassung, dass sie während ihres Gefängnisaufenthaltes unter unmenschlichen Umständen hatten leben müssen.

So hatten Sylla in Vorst während seiner Haft vom 5. November 2012 bis 24. Januar 2013 weniger als 3 m² Privatraum zur Verfügung gestanden. Auch durfte er nur ein Mal am Tag für eine Stunde nach draußen, konnte nicht an anderen Aktivitäten teilnehmen und durfte auch nur zwei Mal in der Woche eine Dusche nehmen, bei der zumeist nur kaltes Wasser herauskam.

Der Europäische Hof hielt diese Punkte für bewiesen und verurteilte den belgischen Staat zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 3.500 Euro. Daneben erhält Sylla noch 800 Euro für Unkosten und Ausgaben.

Im Fall von Nollemont, der sich auf dessen Haftzeit ab dem 24. Februar 2015 in Lantin bezieht, lag zwar kein Fall von Mangel an Privatraum vor, doch der EGMR sah es als erwiesen an, dass der Häftling unmenschlich und herabwürdigend behandelt worden sei. Nollemont wurde passiven Rauchens ausgesetzt und er durfte auch nur zwei Mal in der Woche duschen, zwei Mal pro Tag nach draußen gehen, und auch in Lantin seien keine anderen Aktivitäten in dieser Zeit möglich gewesen, so dass die Häftlinge quasi die ganze Zeit über in der Zelle sitzen geblieben sind.

Nollemont soll deshalb eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 11.500 Euro und 560 Euro für Kosten und Ausgaben erhalten.

Sowohl die Häftlinge als auch der belgische Staat können nun noch gegen das Urteil in Berufung gehen, indem sie die Verweisung des Falls an die Große Kammer des EGMR beantragen. Sie bekommen drei Monate Zeit hierfür. Das Urteil wird rechtskräftig, sollte dies nicht innerhalb von drei Monaten geschehen oder sollte der Antrag abgelehnt werden.

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