Belgiens Brüder der Liebe ermöglichen Sterbehilfe

In Zukunft ermöglicht die christliche Bewegung Brüder der Liebe in ihren Einrichtungen in Belgien aktive Sterbehilfe. Bisher allerdings zeigte sich diese Bewegung als entschiedener Gegner des Gesetzes zur Sterbehilfe in Belgien. Die Brüder der Liebe erlauben dies aber nur in Belgien. In allen anderen Ländern verweigert diese Bewegung Sterbehilfe auch weiterhin. Aus Rom kommt denn auch harsche Kritik.
Wim BEDDEGENOODTS

In Zukunft bieten die Brüder der Liebe in ihren psychiatrischen Zentren in Belgien die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe. Wie die katholische flämische Zeitschrift Tertio meldet, ist dies sogar auf eigenen Wunsch bei Patienten möglich, die nicht unheilbar krank sind.

Tertio-Chefredakteur Geert De Kerpel sagte dazu am Dienstag gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion, dass die Brüder der Liebe eigentlich weltweit Gegner der aktiven Sterbehilfe seien, also auch in Belgien: „Bisher waren sie bekannt dafür, dass sie prinzipiell gegen Sterbehilfe sind und dass sie dies in ihren Eirichtungen niemals erlauben würden. Fall Patienten dies dennoch wünschen, dann werden sie an andere Einrichtungen verwiesen.“

Dies bedeute, so De Kerpel, dass sich die Brüder der Liebe nicht mehr ausschließlich an den absoluten Schutz des Lebens halten, wie es eigentlich der Bewegung vorgeschrieben ist: „Jetzt hat das Prinzip der Selbstbestimmung der Patienten, wenn es darauf ankommt, Vorrecht.“

Interessant dabei ist, dass dieser Vorgang eine Entscheidung der Leitung der Brüder der Liebe in Belgien ist. Die Spitze dieser Bewegung in Rom lehnt diese Kursänderung in unserem Land deutlich ab. Die Kongregation der Brüder der Liebe am Vatikan in Rom wird von einem Flamen, von René Stockman (kl. Foto), geleitet. Stockman, ein Vertrauter des Papstes, ist schon immer ein ausgesprochener Gegner der Sterbehilfe gewesen. In einer Reaktion gegenüber unserer Redaktion zeigte er sich nicht einverstanden damit, dass Sterbehilfe in den Einrichtungen seiner Bewegung angewendet wird:

„Für uns bleibt der Schutz des Lebens absolut und das ist ein fundamentaler Unterschied zu Belgien, wo die Selbstbestimmung der Patienten und die Verbindung zu seinen Pflegern auf eine gleiche Stufe gestellt wird. Auch wir halten diese Werte für wichtig und auch wir unterschreiben das Recht auf Sterbehilfe, doch der Respekt vor dem Leben steht für uns darüber. Wir tun alles daran, um Patienten sorgfältig zu begleiten. Doch Sterbehilfe innerhalb unserer Mauern durchzuführen, gehört nicht dazu.“

In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Seit Februar 2014 gibt unser Land als erstes weltweit keine Mindestaltersgrenze für aktive Sterbehilfe mehr vor.

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