Flamen ziehen Wahlrecht der Wahlpflicht vor
Bis auf weiteres gilt in Belgien ab dem Alter von 18 Jahren die Wahlpflicht. Dies ist nur in einigen wenigen Ländern in Europa der Fall, z.B. in Luxemburg, in Griechenland, in Italien und im Schweizer Kanton Schaffhausen. Wahlpflicht bedeutet in unserem Land, dass alle wahlberechtigten Bürger zur Wahl gehen müssen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man damit effektiv auch zur Stimmabgabe verpflichtet ist. Diese Handlung steht jedem Bürger dann frei.
Bei einer Umfrage unseres Hauses, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk des belgischen Bundeslandes Flandern, VRT, gemeinsam mit der Tageszeitung De Standaard, kam heraus, dass eine knappe Mehrheit der Flamen ein Wahlrecht der Wahlpflicht vorziehen würden. Dieser Ansicht sind 54 % der Befragten, darunter auffallend viele Arbeiter oder Rentner.
34 % der Befragten wiederum sind der Ansicht, die Wahlpflicht müsse bestehen bleiben. Eine Wahlpflicht befürworten eher Bürger mit höherer Ausbildung oder Menschen, die in Großstädten leben. Interessant dabei ist, dass trotz einer Abschaffung der Wahlpflicht, wenn sich die Politik dazu durchringen könnte, die meisten Flamen doch weiter wählen gegen würden.
74 % der Befragten gaben an, auch dann wählen zu gehen. Darunter sind vornehmlich Männer, ältere Zeitgenossen und Gebildete. 20 % der Flamen aber würden dabei auf ihr Wahlrecht verzichten. Die Hälfte davon, also 10 % der wahlberechtigten Flamen, waren bei den letzten Parlamentswahlen im Mai 2014 schlicht und einfach nicht zu den Wahlbüros gegangen.