Airlines müssen Zuschüsse zurückzahlen

Die Fluggesellschaften Brussels Airlines, TUIfly, und Thomas Cook müssen staatliche Beihilfen, die ihnen 2014 gewährt wurden, zurückzahlen. Die betroffenen Airlines hatten mit diesem Vorgang gerechnet und Rücklagen angelegt. Ryanair und Vueling hatten gegen die Beihilfen wegen Wettbewerbsverzerrung geklagt und jetzt Recht bekommen.

Am Freitag erschien im belgischen Staatsblatt ein Gesetz, aus dem hervorgeht, das drei am Brussels Airport aktive Fluggesellschaften staatlich gewährte Beihilfen zurückzahlen müssen. Brussels Airlines muss der Staatskasse 16,8 Mio. € zurück erstatten. Die restliche Summe entfällt auf TUIfly und Thomas Cook.

Insgesamt handelt es sich dabei um eine Summe von 19 Mio. €, die der belgische Staat den betroffenen Fluggesellschaften 2014 als Infrastruktur- und Sicherheitszulage gewährte. Diese Beihilfen flossen indirekt an die Fluggesellschaften. Die beiden Billigflieger Ryanair und Vueling hatten gegen die Beihilfen geklagt und deren Einspruch wurde jetzt entsprochen.

Die betroffenen Gesellschaften hatten mit der diesen Bereich betreffenden neuen gesetzlichen Regelung, die aus der Wettbewerbsklage der Lowcost-Gesellschaften resultierte, gerechnet und dafür Rücklagen angelegt.

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