Schlossmord wird vor Strafgericht verhandelt

Im Fall des so genannten Schlossmordes von Wingene müssen sich vier Verdächtige vor einem Strafgericht verantworten. Damit hat die Genter Anklagekammer eine andere Entscheidung getroffen als die Ratskammer in Brügge. Doch über Peter Gyselbrecht, dem Schwager des Opfers war man sich einig: Er muss sich nicht vor einem Gericht verantworten.

Der sogenannte Schlossmord von Wingene kommt vor ein Strafgericht und nicht vor ein Geschworenengericht. Einige Anwälte hatten auf einen Geschworenenprozess bestanden, weil dieser eher einen gerechten Prozess garantiere.

Vier Verdächtige sind angeklagt. Sie sollen an dem Mord an Stijn Saelens im Januar 2012 beteiligt gewesen sein.

Peter Gyselbrecht, der Sohn des mutmaßlichen Auftraggebers des Mordes, steht offenbar nicht mehr unter Verdacht.

Wann der Prozess vor dem Strafgericht in Brügge beginnt, ist noch nicht bekannt.

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