Alternative Strafen gegen Umweltsünder

Unternehmen müssen bei Umweltvergehen schon bald mit alternativen Strafen rechnen. Die Strafen können zum Beispiel das Aufräumen des angerichteten Schadens umfassen. Das steht in dem überarbeiteten Strafgesetzbuch, das die Regierung verbschiedet hat.

Ziel ist, die Strafen in 8 Kategorien je nach Schwere des Vergehens zu unterteilen. Außerdem sollen die Strafen zielgerichteter gestaltet werden, sagt Justizminister Koen Geens.

"Das Ziel hierbei ist, auch Strafen wie gemeinnützige Arbeiten einzuführen. Diese könnten im Falle von Umweltverbrechen zum Beipsiel das Aufräumen oder der Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sein", so Geens. "Wir werden die Strafen viel zielgerichteter gestalten und sie viel mehr in Beziehung zu den Vergehen setzen, insbesondere wenn es sich um juristische Personen handelt."

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