Komiker Dieudonné auch in Berufung verurteilt

Das Berufungsgericht in Lüttich hat an diesem Freitag das Urteil einer zweimonatigen Haft und eines Bußgeldes von 9.000 Euro gegen den französischen Komiker Dieudonné bestätigt.
BELGA/JOURET

Dieudonné musste sich wegen antisemitischer Äußerungen bei einem Auftritt vor über 1.000 Menschen in Herstal am 14. März 2012 verantworten. Er muss auch die Veröffentlichung des 20-seitigen Urteils in den beiden französischsprachigen Zeitungen Le Soir und La Libre zulassen.

Die Generalanwältin Marianne Lejeune hatte keine Haftstrafe beantragt, wohl aber eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Sie wollte auch, dass das Gerichtsurteil in vier belgischen und zwei französischen Zeitungen erscheint. Dieudonné und seine Anwälte hatten auf Freispruch plädiert.

Die unabhängige öffentliche Einrichtung gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit Unia trat gemeinsam mit dem Koordinationsausschuss der jüdischen Organisation von Belgien und dem jüdischen Kulturzentrum von Lüttich als Nebenkläger auf.

"Dieses Urteil bestätigt unseren Standpunkt, dass seine Show zu Hass, Gewalt und Diskriminierung aufstachelte und dass seine Äußerungen kein einmaliger Ausrutscher waren. Dieudonné verpackt Antisemitismus in einer so genannten humorvollen Vorstellung", sagt Unia-Direktorin Els Keytsman.

"Unia ist für Humor und sogar für eigensinnigen und dreisten Humor", so Keytsman. "Die Antirassismus-Gesetzgebungen sind nicht dazu da, die freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Sie schützen ja gerade diese Freiheit, indem sie verhindern, dass sie für Hasspropaganda missbraucht wird. Das wollten wir mit unserer Zivilklage kritisieren."

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