"Die Gewaltentrennung wird in Frage gestellt"

Das Kollege der Staatsanwaltschaft in Belgien reagiert in einer Pressemitteilung scharf auf die Erklärungen von Asyl-Staatssekretär Theo Francken und seiner Partei, die flämischen Nationaldemokraten N-VA, bezüglich eines Beschlusses eines Berufungsrichters zur Vergabe eines humanitären Visums für eine syrische Familie. Die Juristen sehen darin einen Angriff auf die Gewaltentrennung, die für „ein Fundament unserer Demokratie“ ist.
Nicolas Maeterlinck

In der Pressemitteilung des Kolleges der Staatsanwaltschaft heißt es mit Nachdruck: „Dies betrifft eine unannehmbare Infragestellung der Gewaltentrennung, das Fundament unserer Demokratie, durch ein Mitglied der ausführenden Gewalt.“

Die Juristen erinnern in ihrer Mitteilung ausdrücklich daran, „dass die Regeln des Rechtsstaates auf jeden angewendet wendet und dass sich die ausführende Gewalt weder in juristische Beschlüsse einmischen darf, noch die Unparteilichkeit der Mitglieder der richterlichen Gewalt grundlos in Frage stellen darf.“

Die juristische Welt wende die Gesetze an, die von der gesetzgebenden Gewalt erlassen werden: „Es ist folglich nicht an der richterlichen Gewalt, Kandidat bei Wahlen zu sein, es ist Sache der gesetzgebenden Gewalt, zu beschließen, Gesetze anzupassen, wenn dies gewünscht wird.“

Das Kollege der Staatsanwaltschaft in Belgien besteht neben den fünf Generalstaatsanwälten aus dem Bundesstaatsanwalt, aus drei Mitgliedern des Rates der Prokuratoren des Königs, die die Ebene der Gerichtsbezirke vertreten, und aus einem Mitglied des Rates der Arbeitsauditoren. Dieses Gremium beugt sich über alle Angelegenheiten, die mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft zu tun haben.

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