Brüssel ermittelt rassistische Arbeitgeber

Fakt ist, dass der Anteil arbeitsloser Personen belgischer Herkunft in der Region Brüssel 10 Prozent beträgt. Der Anteil arbeitsloser Bürger mit maghrebinischen Wurzeln ist drei Mal höher, knapp eine Person von drei ist arbeitslos. Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt ist oft vergleichsweise schwieriger. Der zuständige Minister in Brüssel, Didier Gosuin (von der Partei Défi, ehemals FDF) räumt ein, dass bisherige Wege der Politik in diesem Bereich wenig Erfolg zeigten. Jetzt will der Minister einen Gang höher schalten und die Unternehmen sanktionieren, die gegen das Anti-Diskriminierungs-Gesetz verstoßen.

Die Maßnahme ist Teil eines neuen Zehn-Punkte-Aktionsplans. Diesen hat die Brüsseler Regierung abgesegnet. Anfang Januar wird Didier Gosuin den Verordnungsentwurf hierzu vorlegen, um der regionalen Arbeitsinspektion neue Befugnisse zu bewilligen. Die Arbeitsinspektion soll mit neuen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten hinsichtlich der Arbeitgeber ausgestattet werden.

Konkret heißt das, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, in dem die Sozialinspektoren über anonyme Anrufe bei den Unternehmen (“mystery calls” oder “mystery shopping”) und indem sie sich als mögliche Kunden ausgeben, herausfinden können, ob ein Unternehmen rassistisch ist. 

Im  System der Dienstleistungsschecks könnte der Sozialinspektor beispielsweise als Kunde dem Unternehmen zu verstehen geben, dass man ihm keine farbige Person schicken möge. Geht das Unternehmen darauf ein, wäre das ein eindeutiger Verstoß, heißt es im Ministerium. 

Diese Praxis existiert bereits, aber die Inspektoren sind verpflichtet, sich zu erkennen zu geben. Das wäre nach der neuen Verordnung nicht mehr nötig und der Anruf dürfte anonym erfolgen. Diese Art der Kontrolle darf allerdings nur im Falle einer Beschwerde oder berechtigter Bedenken von diskriminierenden Praktiken in Unternehmen angewandt werden.

Die Inspektoren dürfen auch Situationen überprüfen: "Zwei Lebensläufe werden eingesandt, die die gleichen beruflichen Kompetenzen haben, aber unterschiedlicher Herkunft sind."

Solche Unternehmen, die gegen das Diskriminierungsgesetz verstoßen, könnten finanzielle sanktioniert werden. Gegen sie könnte eine Strafe erhoben werden. Sie müssten vor einem Arbeitsgericht erscheinen, das die Höhe des Bußgeldes festlegt.

'Gute Schüler' werden nach dem System hingegen belohnt. So will die Region die Unternehmen unterstützen, die im Sinne der Diversität handeln. Hierfür soll ein Budget von rund 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

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