N-VA nach Tweet von Francken über "weltfremde Richter" in der Kritik

Im Fall des Visumsantrags einer syrischen Familie, die legal nach Belgien kommen möchte, kritisierte die regionalistische Partei N-VA die "weltfremden Richter" in Belgien. Damit erntete die Partei ihrerseits scharfe Kritik, unter anderem bei ihren eigenen Koalitionspartnern, den flämischen Christdemokraten CD&V und den flämischen Liberalen von der Open VLD. "Die N-VA verkennt den Rechtsstaat", heißt es dort.

"Die Richter müssen das Gesetz streng anwenden und nicht unsere Grenzen öffnen. Keine Zwangsgelder und keine weltfremden Richter. Keine belgischen Ausweise für jeden Asylbewerber in der Welt." Diesen Tweet verschickte die N-VA am gestrigen Donnerstagmittag unter dem Hashtag 'IkSteunTheo' (dt.: "Ich unterstütze Theo", siehe unten). Auch N-VA Gallionsfigur Bart De Wever veröffentlichte den Bericht auf seinem persönlichen Twitter-Account.

Kurz zuvor hatte der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA) (kleines Foto im Text), im Parlament gesagt, dass er der syrischen Familie kein "humanitäres Visum" ausstellen werde. Er werde auch das Zwangsgeld nicht bezahlen, das ihm das Brüsseler Berufungsgericht auferlegt hat.

"In einem konkreten Fall hat ein Richter stets solange recht, bis ein höherer Richter ein anderes Urteil fällt", reagierte Justizminister Koen Geens (CD&V) an diesem Freitag vor Beginn des Ministerrates.

Das Berufungsgericht hat entschieden, dass Belgien der Familie aus Aleppo ein Visum ausstellen muss, doch Theo Francken will bis vor den Kassationshof gehen.

In einem Fall wie diesem sei es Weise, mit der Gegenpartei über das Zwangsgeld zu verhandeln, betonte Geens weiter. Nach Auffassung des Justizministers gebe es zwei Möglichkeiten: Das Bußgeld zu zahlen (das besträgt 4.000 Euro pro Tag, an dem das Visum nicht ausgestellt ist) oder das Geld auf die Seite zu legen (konsignieren lassen).

Geens wollte nicht auf die Kampagne reagieren, die die N-VA führt, um Francken zu unterstützen. Er wies aber auf die Unabhängigkeit der Gewalten hin. Ferner bemerkte Geens, dass es, sobald ein Rechtsurteil angefochten werde, noch immer möglich sei, das Gesetz abzuändern. "Was ich weiß, ist, dass man Urteilen des Gerichts folgen muss. Wir sind für den Strafvollzug, also für die Ausführung der Strafen und somit auch für richterliche Beschlüsse."

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