Neues Gesetz für Transgender

Belgien will ein neues Gesetz für Transgender einführen. Damit soll die amtliche Änderung des Geschlechtseintrags erleichtert werden. Alle medizinischen Voraussetzungen, zum Beispiel eine zwingende Durchführung einer geschlechtsangleichenden Operation, werden aus dem Gesetz gestrichen.
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Die Staatssekretärin für Chancengleichheit, Elke Sleurs, sagte in der VRT hierzu: "Jemand wird sein Geschlecht verändern können, ohne dass man sich zum Beispiel als Frau die Gebärmutter herausoperieren lassen muss, was ja auch ein schwerer Eingriff ist."

"Schätzungsweise 32.000 Menschen verändern effektiv ihr Geschlecht. Sie wollen eine andere Gender-Identität annehmen. Diese Personen wollen aus genau diesem Grunde nicht alle sofort operiert werden."

Das neue Verfahren beginnt mit der Eintragung bei der Gemeinde. Die Interessenvereinigung Transgender InfoPunt ist zufrieden, dass ein Gesetzesentwurf hierzu vorliegt und dass die meisten medizinischen Voraussetzungen künftig gestrichen sind.

Doch das genaue Verfahren ist vielen noch ein Rätsel, so auch Joz Motmans: "Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller zum Personenstandsregister geht und sich eintragen kann. Er muss eine Erklärung abgeben, dass er dem anderen Geschlecht angehört."

"Danach hat der Staatsanwalt Zeit, um möglicherweise eine Ablehnung zu formulieren. Der Betroffene muss sich auch mit einer Transgenderorganisation beraten haben." Uns ist jedoch völlig unklar, zu welcher Transgenderorganisation er dann gehen soll und welche Rolle diese dann noch zu spielen hat, heißt es bei Transgenderorganisationen.

Namensänderung ab 12 Jahre

Eine weitere Änderung im neuen Transgendergesetz ist, dass junge Leute bereits ab ihrem 16. Lebensjahr ihr Geschlecht verändern dürfen. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. 

Allein den Vornamen verändern darf man schon ab 12 Jahre. "Wir sehen, dass viele Kinder das schon sehr jung wissen", sagt Sleurs. "Ab 16 Jahre nehmen Jugendliche häufig bereits Pubertätsblocker. Wir folgen einfach mit der Gesetzesänderung nach, das heißt dem medizinischen Prozess."

Ferner soll es nach dem neuen Transgendergesetz möglich sein, später erneut zu seinem ursprünglichen Geschlecht zurückzufinden. Allerdings werde das nicht einfach werden, betont der belgische Justizminister Koen Geens. "Das wird nur mit Zustimmung des Familiengerichts gehen. Doch man kann zurück."

Geens hofft, dass das neue Transgendergesetz spätestens bis Mitte 2018 offiziell in Kraft tritt. Der Gesetzesentwurf wird am morgigen Freitag im Ministerrat besprochen und muss dann noch vom Parlament verabschiedet werden.

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