Onkel von Königin Mathilde wegen Betrug verurteilt

Graf Henri d'Udekem d'Acoz (Archivfoto), ein Onkel von Königin Mathilde, ist am Dienstag vor einem Gericht in Kortrijk (Westflandern) als mitschuldig in einem Betrugsfall zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein Anwalt will Berufung einlegen, denn sein Mandant sei selbst Opfer dieses Betrugs.

Henri d'Udekem d'Acoz (82), der adelige Onkel von Königin Mathilde, wurde in Kortrijk zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Graf gemeinsam mit weiteren hier verurteilten Personen eine Familie um 150.000 € betrogen zu haben. Dabei ging es um die Umwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Bauland.

Auch die beiden Mitangeklagten wurden verurteilt. Einer der beiden muss sogar effektiv für ein halbes Jahr ins Gefängnis gehen. Henri d'Udekem d'Acoz will in Berufung gehen, wie Herman Baron, der Anwalt des Grafen gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion angab: „Ja, mein Mandant war bei bestimmten Besprechungen anwesend, doch Henri d'Udekem d'Acoz wollte wieder besten Wissend und Gewissens niemanden betrügen, zumal er niemals Geld erhalten hat. Das gibt auch die Zivilpartei zu.“

Auf die Frage der Redaktion, warum sich der Graf denn mit dem zuj einer Haftstrafe verurteilten Verdächtigen - eine Person mit einschlägiger Vorstrafe - eingelassen hat, sagte dessen Anwalt: „Einen Menschen, der einmal verurteilt worden ist, darf man nicht sofort wegwerfen, denn er kann immer wieder ein besserer Mensch werden und er hatte Vertrauen zu diesem Mann. Der wollte nur ein bisschen sein Chauffeur sein und helfen, weil Henri d'Udekem d'Acoz nicht mehr gut zu Fuß ist.“

Bei dem Betrugsverfahren ging es auch um eine Erbschaftsfrage und um gefälschte Kunst. Hier soll sich Graf Henri d'Udekem d'Acoz als Vertreter des Louvre in Paris ausgegeben haben und soll Zertifikate ausgestellt haben, aufgrund dessen die betrogene Familie für wertlose Antikgegenstände 45.000 € zahlten. Über einen entsprechenden Schadensersatz soll sich im März 2017 ein Zivilgericht aussprechen. Die vermutliche Berufung wird wohl wieder vor einem Strafgericht behandelt werden.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten