Wiederholungstäter: 8 Jahre Haft

Ein illegal in Belgien lebender Marokkaner, der vergangenen Sommer eine 19-jährige Frau in der flämischen Kleinstadt Sint-Niklaas vergewaltigt hatte, wurde zu 8 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre gefordert, weil der Mann wegen Sexualdelikten vorbestraft war.

Der Mann hatte am 6. August die junge Frau nach einem Kneipenbesuch verfolgt und sehr brutal in einer Gasse vergewaltigt.

Die Richterin urteilte, er verdiene eine strenge Strafe. „Es steht fest, dass der Angeklagte das Opfer wie ein sexuelle Raubtier verfolgte, weil er meinte, er sei hierzu berechtigt“, so die Urteilsbegründung. „Ihm fehlt jegliches moralisches Bewusstsein und er ist eine Gefahr für alle Frauen in unserer Gesellschaft, die das Recht haben, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich wo aufzuhalten, ohne dass ihre sexuelle Integrität gefährdet ist.“

Nach der Verbüßung seiner Haftstrafe gilt für den Verurteilten auch ein zehnjähriger Verlust der Bürgerrechte.

Keine Abschiebung?

Theo Francken, Staatsekretär für Asyl und Migration, hatte bereits angekündigt, dass er den Mann schnellstmöglich nach Marokko abschieben möchte. Das Opfer bevorzugt aber eine Verbüßung der Haftstrafe in Belgien. „Zum einen findet meine Mandantin es wichtig, dass er auch wirklich für seine Verbrechen büßt“, sagte Anwältin Mieke Pepermans. „Das können wir hier in Belgien natürlich besser kontrollieren. Andererseits ist es auch wichtig für die Zahlung der zuerkannten Entschädigung, dass der Straftäter seine Haftstrafe in Belgien aussitzt.“

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