Haftstrafen für Fahren ohne Führerschein?

Belgiens Justizminister Koen Geens (CD&V) arbeitet an einem Gesetzesentwurf, der möglich machen soll, Personen, die ohne gültigen Führerschein am Steuer eines Autos sitzen, zu Haftstrafen verurteilen zu können. Hintergrund ist ein Verfahren gegen einen Autofahrer, der ein kleines Mädchen überfahren und zudem noch Fahrerflucht begangen hatte. Der junge Mann hatte zum Zeit des Unfalls noch keinen Führerschein.

Gemeinsam mit Bundesverkehrsminister François Bellot (MR) arbeitet Justizminister Geens an einem Gesetzesentwurf, der schon nächstes Jahr durch die parlamentarischen Instanzen in Belgien geführt werden könnte.

Vorgesehen in dem entsprechenden Entwurf sind derzeit Haftstrafen von zwei bis drei Jahren für Fahren ohne Führerschein, auch wenn andernorts wesentlich härtere Strafen gefordert werden, z.B. nach Unfällen mit tödlichem Ausgang oder mit Schwerverletzten bzw. nach Unfällen mit Personenschaden und anschließender Fahrerflucht. Hier würden Verkehrsexperten auch Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängen und auch die Beschlagnahmung des jeweiligen Fahrzeugs.

Derzeit sieht die Gesetzeslage in Belgien lediglich vor, für dieses Delikt Geldstrafen zu verhängen, die von zeitlichen Fahrverboten ergänzt werden können. Doch dies hat, wie in der Praxis festgestellt, kaum noch eine abschreckende Wirkung. Die Täter begleichen ihre Strafmandate und würden sich anschließen wieder an das Steuer eines Wagens setzen - auch ohne Führerschein, wie wiederholt von der Polizei bei Verkehrskontrollen festgestellt wurde.

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