Überfahren und Fahrerflucht begangen: Jetzt steht er vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft und ein Fahrverbot für siebzehneinhalb Jahre für einen Mann, der letztes Jahr in Vilvoorde die 12-jährige Merel überfuhr und danach Fahrerflucht beging. Der Mann hatte zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein und war schon mehrmals deshalb verurteilt worden. Die Eltern von Merel setzen keine großen Hoffnungen in den Prozess. Sie halten einige Jahre Gefängnis für nicht ausreichend.

Der Täter saß an diesem Montag zum ersten Mal den Eltern des Opfers gegenüber. Er muss sich vor einem Gericht in Vilvoorde verantworten. Das Opfer, Merel, war 12 Jahre jung, als sie brutal aus dem Leben gerissen wurde. Sie fuhr auf ihrem Fahrrad nach Hause, als ein BMW mit überhöhter Geschwindigkeit das Mädchen anfuhr und danach die Flucht ergriff und sich nach Ungarn absetzte. Das war am 8. Oktober 2015. Einige Tage später erstattete der Mann Selbstanzeige bei der Polizei.

Die Eltern des Mädchens erwarten sich nichts, doch eine gewisse Hoffnung sei da: "Wir haben lebenslang bekommen, er jedoch nicht. Wir sind die, die bestraft wurden, nicht er", so die Mutter von Merel, Peggy Muyldermans.

Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Mann zum Zeitpunkt der Tat keinen Führerschein besaß und bereits mehrmals verurteilt worden war. "Ich finde, wenn man drei Mal ohne Führerschein erwischt wurde und dann doch noch einmal ins Auto steigt, wird das Auto zu einer Mordwaffe. Nach meiner Auffassung war das eher Mord als ein Unfall", betonte der Vater der Opfers, Kris De Prins.

Der Mann folgte die ganze Zeit über mit gesenktem Kopf dem Prozeß und gab kaum ein Wort von sich. Den Eltern konnte er nichts sinnvolles zum Trost sagen.

"Er kann auch nichts sagen, gar nichts. Er hat unser Kind einfach umgebracht. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Er braucht uns auch nichts mitzuteilen", erklärte die Mutter am Montag.

Nach dem Plädoyer verließ der Angeklagte über eine Seitentür das Gericht. Er riskiert wegen des Unfalls drei Jahre Haft und siebzehn Jahre Fahrverbot. Am 12. Dezember ist die Urteilsverkündung.

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