3.000 Demonstranten vor Ministerium wegen Rentenkürzungen

An diesem Montagmorgen haben sich vor dem Kabinett des Pensionsministers Daniel Bacquelaine rund 3.000 Mitglieder der drei großen Gewerkschaften des Landes zu Protestaktionen versammelt. (Archivfoto)

Sie kritisieren die Entscheidung der Regierung, Personen, die mehr als 312 Tage in ihrer Laufbahn arbeitslos sind, künftig weniger Rente auszuzahlen.

Die Rente wird dann nicht auf Basis des zuletzt verdienten Gehaltes berechnet, sondern auf der Grundlage eines pauschalen Mindeslohnes und das werden die Rentner spüren, sagt Sabine Slegers vom liberalen Gewerkschaftsbund.

"Jemand mit einem durchschnittlichen Lohn, einem mittleren Einkommen - dieses liegt derzeit bei 3.000 Euro brutto -, der zum Beispiel in seiner gesamten Karriere ein Jahr lang arbeitslos ist, verliert auf Jahresbasis 250 Euro. Wenn Sie also 2 Jahre, 3 Jahre oder 4 Jahre lang arbeitslos sind, muss man das entsprechend Mal nehmen", erklärt die Gewerkschafterin im VRT-Radio.

Die Gewerkschaften sprechen von einem Vertragsbruch. Sie haben einen Rechner online zur Verfügung gestellt, mit dem jeder Arbeitnehmer selbst seine Renteneinbußen ausrechnen kann.

Die Maßnahme wird alle Arbeitnehmer treffen, die eine Zeit lang  keine Arbeit haben, betont Anne Leonard vom christlichen Gewerkschaftsbund, ACV. Hiervon betroffen seien zum Beispiel auch Lehrer, das Hotel-, Kaffee- und Gaststättengewerbe sowie Künstler, die von ihrem Statut abhängig seien und Leerlaufzeiten hätten.

Miranda Ulens von der sozialistischen Gewerkschaft weist daraufhin, dass mit dieser Maßnahme vor allem wieder die Frauen betroffen seien. "Wenn man weiß, dass bei vielen Frauen für die Hälfte ihrer Karriere eine solche Situation gilt, heißt das, dass auch noch ihr Rentenbetrag am Ende sinkt."

Ausnahmen

Der Sprecherdienst des Kabinetts von Minister Bacquelaine hebt jedoch hervor, dass bei den Maßnahmen Ausnahmen gelten würden.

So würden Personen, die sich derzeit im Vorruhestand befänden, von den Kürzungen ausgenommen. Auch bei struktureller Arbeitslosigkeit oder saisonaler (u.a. wetterbedingter) Arbeitslosigkeit werde die Rente nicht gekürzt.

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