Beruf des Übersetzers in Belgien endlich geschützt

Die Belgische Kammer der Übersetzer und Dolmetscher (CBTI) begrüßt die Einführung des nationalen Registers für Dolmetscher und Gerichtssachverständige. Seit vergangenem Freitag sind alle vereidigten Rechts- und Sprachsachverständige, Übersetzer und Dolmetscher verpflichtet, sich in dieses Register einzutragen.

Die Übersetzer und Dolmetscher sind zufrieden. Endlich wird für sie ein nationales Register angelegt.

"Das ist ein historischer Schritt (...), denn zum ersten Mal (in Belgien) ist eine gewisse Art des Schutzes dieses Titels eingerichtet worden. Das bedeutet de facto eine Anerkennung des Berufes", reagierte Doris Grollmann von der CBTI an diesem Montag in einer Pressemitteilung.

Das nationale Register dürfte es ermöglichen, zur Verfügung stehende vereidigte Übersetzer und Dolmetscher zu identifizieren und festzustellen, ob sie für die Materie Straf- oder Zivilrecht  geeignet sind. Bislang hat in Belgien keinerlei Zentralsystem bestanden und die Bedenken von Interessenkonflikten waren groß.

Die CBTI setze sich bereits seit 14 Jahren für die Einführung eines solchen Registers und einer Anerkennung des Berufsstandes ein, führt Grollmann in der Mitteilung aus. Sie ist zufrieden, dass man diesen Schritt nun endlich erreicht habe.

Gleichzeitig unterstreichen die Vertreter des Sektors, dass ihr Kampf noch lange nicht beendet sei. Man setze sich auch weiterhin dafür ein, dass "alle vereidigten Übersetzer und Dolmetscher möglichst bald angemessene Tarife für ihre Leistungen bekommen".

Ein Blick nach Deutschland

In Deutschland ist die Berufsbezeichnungen "Dolmetscher" und "Übersetzer" übrigens gesetzlich auch noch nicht geschützt.

Dadurch ist die Berufsausübung ohne eine entsprechende Prüfung möglich. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind jedoch mit bestimmten Prüfungen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie u.a. "staatlich geprüfter Dolmetscher".

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