Bußgeld wegen Nichtausstellung eines Visums

Belgien muss laut einem Gerichtsurteil einer syrischen Familie aus Aleppo für jeden Tag, an dem die Familie kein Visum hat, ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro zahlen. Belgische Freunde der vierköpfigen Familie wollen sie legal nach Belgien holen.

Die Familie mit zwei Kindern soll also nicht über einen gefährlichen Fluchtweg nach Belgien kommen, sondern mit einem offiziellen Visum hierher geholt werden. Doch der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA) (Foto) will das Visum nicht ausstellen, denn er befürchtet einen Zustrom tausender Menschen, sagt er. Die Anwältin der syrischen Familie, Mieke Van Den Broeck, widerspricht ihm.

In der VRT sagte sie: "Entschuldigen Sie bitte, aber das ist rein juristisch Quatsch. Humanitäre Visa werden schon seit Jahren ausgestellt. Sie sind in unserem und in der europäischen Gesetzgebung verankert. Verschiedene europäische Länder erkennen diese an. Der Weg, über einen Visumsantrag legal in ein anderes Land zu reisen, ist der normale Weg."

Staatssekretär Theo Francken hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil zunächst ausgesetzt.

"Das Gericht beruft sich auf den europäischen Menschenrechtsvertrag. Das bedeutet, dass dies ein Präzedenzfall für ganz Europa ist. Das heißt, dass also auch eine italienische Nichtregierungsorganisation davon Gebrauch machen kann - ein italienischer Anwalt sich darauf berufen kann und das gilt dann für jedes europäische Mitgliedsland, das jedem potenziellen Flüchtling auf der Welt die Möglichkeit einräumen muss, ein Visum für einen Kurzaufenthalt zu erwerben, um dann letztlich in Europa Asyl zu beantragen", so Francken in der VRT.

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