Muss König Albert persönlich vor Gericht erscheinen?

König Albert II. muss am 21. Februar persönlich vor Gericht erscheinen. Das fordert die Vorsitzende des Gerichts erster Instanz in Brüssel. Es geht um den Fall Delphine Boël.

Auch Delphine Boël selbst sowie ihre Mutter und ihr Adoptivvater, Jacques Boël, müssen vor Gericht erscheinen. Delphine Boël fechtet schon seit langem die Vaterschaft von Jacques Boël an.

Ihren Angaben zufolge sei König Albert ihr biologischer Vater. Dieser hat das jedoch stets bestritten. 

Nach einigem juristischen Hin- und Her hatte der Verfassungsgerichtshof im Februar die Klage grundsätzlich für zulässig erklärt und an das zuständige Gericht erster Instanz in Brüssel zurückverwiesen. Das sei inzwischen neu zusammengestellt, sagt der Anwalt der Künstlerin Delphine Boël, Alain De Jonge.

Doch selbst De Jonge wurde von dem Entschluss des Gerichts überrascht, den König vor Gericht zu laden: "Das war für mich insofern eine Überraschung, als dass die Initiative vom Gericht ausgegangen ist. Das muss jetzt nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über den Grund des Rechtsstreits befinden."

"Sie haben aber nicht erklärt, warum das Gericht die Parteien und die entsprechenden Personen sehen will. Keine der Parteien hat darum gebeten. Ich bin also neugierig, ob König Albert erscheinen wird."

Der Anwalt des Königs hat inzwischen wissen lassen, dass der König nicht persönlich vor dem Richter erscheinen werde. Er werde seinen Anwalt schicken, hieß es.

Die Sitzung wird sowieso hinter geschlossenen Türen stattfinden.

Ob ein Anwalt, der vor Gericht erscheint, ausreicht, kann bezweifelt werden. Das Gericht hat König Albert persönlich geladen. Laut dem Rechtsprofessor Paul Van Orshoven könne sich der König nicht länger hinter seinem Titel verstecken. "Die Privilegien, die Immunität gilt doch nur für den tatsächlich 'herrschenden' König". König Albert ist zur Zeit, wie Sie und ich, ein gewöhnlicher Bürger und der muss erscheinen, wenn das Gericht es befiehlt."

Allerdings kann ihn niemand physisch dazu zwingen. Laut Anwalt des Königs könnten nur minderjährige Kinder verpflichtet werden, in solchen Angelegenheiten vor dem Gericht zu erscheinen. Experten des Familienrechts widersprechen ihm.

Jetzt muss man wohl abwarten, ob König Albert am 21. Februar vor Gericht erscheinen wird oder nicht.

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