Erstmals aktive Sterbehilfe für Minderjährige/n in Belgien
Es hat zwei Jahre gedauert, bis die aktive Sterbehilfe durch einen minderjährigen Patienten angefragt wurde. "Glücklicherweise geraten nur wenige Kinder in diese Situation, was aber nicht heißen soll, dass wir ihnen das Recht auf einen menschenwürdigen Tod verwehren dürfen", sagte Professor Wim Distelmans, Kommissionsvorsitzender, in der Zeitung.
Strenge Rahmenbedingungen
Belgien ist das einzige Land der Welt, in dem Euthanasie bei unter 18-Jährigen, Jugendliche und Kinder, beantragt werden kann. Die Bedingungen für die Bewilligung der Sterbehilfe sind besonders streng.
Der Minderjährige muss u. a. zurechnungsfähig und bei vollem Bewusstsein sein. Er muss an einer diagnostizierten unheilbaren Krankheit leiden und sich im Endstadium befinden. Die körperlichen (nicht die psychischen) Schmerzen müssen unerträglich geworden sein.
Neben dem behandelnden Arzt werden ein zweiter Arzt sowie ein Kinder- und Jugendpsychiater als Gutachter hinzugezogen.
Die Eltern oder der Vormund des Minderjährigen müssen ebenfalls ihre Zustimmung geben.
Bei dere Verabschiedung des belgischen Gesetzes hagelte es scharfe Kritik aus dem In- und Ausland.
"Leiden kennt keine Altersgrenze"
Einer der Urheber der gesetzlichen Bestimmungen für Euthanasie bei minderjährigen Patienten war Jean-Jacques De Gucht von den flämischen Liberalen (Open-VLD).
"Wenn wir als Gesellschaft erkennen, dass Leiden keine Altersgrenze kennt, müssen wir auch zurechnungsfähigen Minderjährigen die Möglichkeit bieten, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
De Gucht geht auch davon aus, dass allein das Bestehen dieser Möglichkeit für Gemütsruhe sorge. "Wir müssen todkranken Menschen diesen Rahmen und diese Wahlfreiheit geben, wenn sie eine der schwierigsten Entscheidungen ihres Lebens treffen müssen."