Einspruchverfahren für Asylantragsteller erschweren

Staatssekretär für Asyl, Migration und Bürokratieabbau, Theo Francken (N-VA) will das Einspruchsrechts von abgewiesenen Asylantragstellern erschweren. Für die unrechtmäßige Beanspruchung des Verfahrens will Francken sowohl die Antragsteller als auch ihre Anwälte bestrafen.

Auch heute können bereits Bußgelder von bis zu 2.500 Euro verhängt werden, sofern der Anwalt und sein Klient es auf einen Verfahrensverschleiß ankommen lassen. 

Theo Francken beklagt, dass manche Anwälte noch kurz vor dem Abflug eines ausgewiesenen Antragstellers Einspruch erheben, gewisse Verfahren stets wieder aufs Neue starten: "Das kostet dem Steuerzahler viel Geld und ist im Grunde sinnlos, da die Abschiebung immer wieder hinausgezögert wird."

1.000 zusätzliche Stellen

Staatssekretär Francken will das Verfahren insgesamt vereinfachen und insbesondere die Obstruktion durch taktische Einspruchsverfahren verhindern. Die Anwaltskammern wurden von Francken ebenfalls aufgefordert, pro-Deo-Anwälte, die die Praktiken missbrauchen, zu sanktionieren.

Darüber hinaus stellt der Staatssekretär auch 1.000 zusätzliche Plätze für abgeschobele Asylantragsteller in Aussicht. Er will u. a. leer stehende Aufnahmelager in geschlossene Abschiebezentren verwandeln. In Antwerpen soll außerdem ein neues geschlossenes Asylzentrum gebaut werden, was von Bürgermeister und Parteikollege Bart De Weber (N-VA) begrüßt wurde.

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