675.000 Euro für Terrorismusopfer vom 22. März
Die Hilfskommission schreitet ein, wenn Menschen das Opfer vorsätzlicher Gewalttaten geworden sind, dies von einem Richter anerkannt wurde und der Täter zahlungsunfähig ist.
Da die Not nach einem terroristischen Anschlag besonders plötzlich und dramatisch sein kann, durften die Opfer nach den Anschlägen vom 22. März ihre Anfrage einreichen, noch bevor sie Anzeige erstattet hatten.
Fünf Monate nach den Anschlägen waren 215 Anfragen bei der Hilfskommission eingegangen. 84 Opfern wurde bereits eine offizielle Hilfe zuerkannt. Sie erhielten bislang insgesamt 674.500 Euro.
Die Regierung will die Mittel für Opfer von Gewalttaten übrigens aufstocken. Belgier, die im Ausland Opfer eines terroristischen Anschlags werden und dort keine finanzielle Hilfe erhalten, können ebenfalls einen Antrag an die belgische Hilfskommission stellen.