EU-Kommissarin Thyssen bleibt hart

Marianne Thyssen (Foto), die belgische EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales, will nicht auf die Forderungen verschiedener osteuropäischer Staaten eingehen, ihr Projekt zur Verhinderung des Sozialdumpings zu stornieren. Thyssen verlangt weiterhin, dass die EU-Kommission ihrer neue Entsenderichtlinie unverändert im EU-Parlament und Ministerrat vorlegt.

Die Entsenderichtlinie wurde bereits vor 20 Jahren erlassen. Sie organisiert die Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit in Europa wird. In ihr ist grundsätzlich festgehalten, dass in andere Länder entsandte Arbeitnehmer nicht geringer entlohnt werden dürfen als in diesem Land üblich.

Die derzeitige Richtlinie hat jedoch Lücken, wie Kritiker anmerken. Die EU-Kommission arbeitet deshalb schon seit März an einer Neufassung. Zuständig ist die zuständige EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales, die Belgierin Marianne Thyssen.

Bisher müssen international agierende Unternehmen, die ihr Personal in einem anderen EU-Land einsetzen, den Arbeitgebern nur den in diesem Land geltenden Mindestlohn zahlen. Thyssen möchte das ändern. Sie will, dass ausländische Arbeitnehmer denselben Lohn erhalten wie ihre inländischen Kollegen, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern.

„Selber Lohn für selbe Arbeit“

Vor allen Bau- und Transportbranche klagen schon seit Jahren über unehrliche Konkurrenz ost- und zentraleuropäischer Firmen, die im Rest Europas billigere Arbeitskräfte einsetzen. Thyssen findet, das Prinzip „selber Lohn für selbe Arbeit“ müsse Teil der neue Entsenderichtlinie werden. Nur so sen mehr Fairness im europäischen Binnenmarkt möglich.

Unterstützt werden die Reformpläne von Thyssen von Belgien, Frankreich, Groß-Britannien, Italien, Portugal und Spanien. Viele westeuropäische Politiker finden sogar, dass die Pläne der EU-Kommissarin nicht weit genug gehen.

So sollen die Sozialversicherungsbeiträge der entsendeten Arbeitnehmer zwei Jahre lang weiterhin im Herkunftsland gezahlt werden und nicht im Land, wo gearbeitet wird. Das hat zur Folge, dass ausländische Arbeitnehmer während dieser Periode noch immer billiger bleiben, als ihre inländische Kollegen. Der französische Premier Valls fordert, dass für ausländische Arbeitnehmer sofort eine Sozialbeitragspflicht in dem Land gilt, wo sie arbeiten.

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