Strengeres Vorgehen bei Ausplaudern von Geheiminformationen
Dass diese Information zur Presse durchsickerte, hatte bei Premier Charles Michel und Justizminister Koen Geens (Archivfoto) das Fass zum Überlaufen gebracht. Dagegen will die Regierung jetzt vorgehen. Gleichzeitig betonte der Minister, es gehe hier nicht darum, Journalisten die Veröffentlichung von geleckten Geheiminformationen zu verbieten.
"Es ist schade, dass durch Menschen, die das nicht dürfen, so viel an die Presse weitergegeben wird. Dagegen können und werden wir jedoch etwas unternehmen."
Minister Geens hat eine Gesetzesinitiative eingereicht, nach der die Strafe für eine Person, die geheime Informationen weiterreicht, von 1 Jahr auf 3 Jahre Haft angehoben werden soll.
Bei Strafen ab einem Jahr darf die Justiz auch Telefone von Personen anzapfen, die verdächtigt werden, Informationen weiterzuleiten. Der Minister betonte gegenüber der VRT allerdings auch, dass man keine Hexenjagd veranstalten wolle. Nur, wenn der Untersuchungsrichter konkrete Hinweise habe, werde abgehört.