Minister verbietet Mini Miss-Wahl in Belgien

Belgiens Arbeitsminister Kris Peeters verbietet die erste Mini Miss Belgien-Wahl. Der Schönheitswettbewerb für Mädchen zwischen 6 und zehn Jahren hätte im Juli stattfinden sollen. Der Sozialinspektion zufolge falle diese Misswahl jedoch unter das Verbot für Kinderarbeit.

Bei der Wahl gehe es einzig und allein um das Äußere der Mädchen und nicht um das Talent, das die Mädchen entwickeln könnten und das gefördert werden könne, wie das zum Beispiel bei einem Gesangswettbewerb der Fall sei, so der Minister.

Er hat die Veranstalter gebeten, gegebenenfalls einen anderen Wettbewerb zu bedenken.

Am 21. Juli hätten rund 200 Mädchen zwischen sechs und zehn Jahren an einer für sie zugeschnittenen Misswahl teilnehmen sollen. Wie bei der Miss Belgien-Wahl für Erwachsene, hätten die kleinen Kandidatinnen einen Auftritt präsentieren, über einen echten Catwalk laufen und auf Fragen der Jury antworten müssen.

Minister Peeters hält das nicht nur für ungesetzlich, sondern auch für äußerst unpassend: "Abgesehen von der Tatsache, dass ich eine Mini Miss- oder Misterwahl persönlich für unpassend und für keine gute Idee halte, ist die Gesetzgebung hier eindeutig. Das ist Kinderarbeit und verboten", so der Minister in der Zeitung Het Nieuwsblad.

In Belgien gelten strenge Vorschriften für Minderjährige. Bis zum 15. Lebensjahr dürfen Kinder nicht arbeiten. Sollten sie ausnahmsweise doch Arbeitsbedingungen aisgesetzt werden, dürfen diese keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes haben. Laut Peeters seien solche Auswirkungen bei einer Mini Miss Belgien-Wehl aber denkbar. Deshalb habe die Arbeitsinspektion die Wahl verbieten lassen. Ein Schönheitswettbewerb sei etwas anderes als eine Talentshow oder ein Sportwettbewerb, heißt es noch.

Meist gelesen auf VRT Nachrichten