Neu ab 1. Juni: Berufssiegel für Handwerk

Handwerker können künftig beim Wirtschaftsministerium eine Art Handwerksbrief beziehungsweise Handwerkslogo erwerben. Die gesetzliche Definition für Handwerker wird ab dem 1. Juni in Kraft treten. Das ist am Dienstag aus einer Mitteilung des Ministers für mittelständische Unternehmen, Willy Borsus, hervorgegangen.

Die Handwerker werden diese Anerkennung auch mit einem Logo für das Publikum sichbar in ihren Betrieben anbringen können. Ein Handwerker ist vor dem Gesetz künftig als "ein Selbständiger oder ein in der Produktion, Transformation, Reparation, Restaurierung von Gegenständen und/oder Erbringung von Dienstleistungen aktiver Betrieb" definiert, wobei die Aktivitäten der Dienstleistungen vor allem manueller Natur sein sollen, einen authentischen Charakter haben müssen, kreativitätsbezogen und qualitäts- und innovationsgetrieben sein sollten.

Mit dieser Maßnahme werden die Arbeit und das Fachwissen der Handwerker besser geschützt, betonte der Minister.

Überdies erhöhen die Handwerker dadurch ihre Sichtbarkeit, weil anerkannte Fachleute in der Kommunikation mit ihren Kunden ein extra Logo verwenden dürfen.

Um offiziell als Handwerksbetrieb anerkannt zu werden, muss der Handwerker allerdings mehrere Kriterien erfüllen. So darf  das Unternehmen nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen und es muss auch offiziell registriert sein.

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