"Altersdiskriminierung" - Küchenhersteller verurteilt

Der flämische Küchenhersteller Dovy Keukens hat einen Prozess vor dem Arbeitsgericht von Gent verloren, nach dem ein 59 Jahre alter Bewerber mit der Bemerkung, er sei zu alt für einen Job als Verkäufer abgewiesen worden war und sich dagegen wehrte. Das belgische Zentrum für Chancengleichheit (Unia) hält den Vorgang für ein unterschätztes gesellschaftliches Problem. Bei Dovy macht man einen Mitarbeiter verantwortlich, der „alleine gehandelt hat.“

Unia hatte einen Prozess vor dem Arbeitsgericht von Gent angestrengt, nach dem sich der betroffene 59 Jahre alte abgewiesene Bewerber dort beschwert hatte.

Der Arbeitsuchende hatte auf seine Bewerbung hin eine Email erhalten, in der folgende Bemerkung stand: „Lassen sie uns sagen, dass sie in der Tat das perfekte Profil haben, ausgenommen ihr Alter. Sorry, dass ich da so ehrlich zu ihnen bin, doch es ist vielleicht besser, dass sie wissen, warum ich sie nicht direkt zu einem Bewerbungsgespräch einlade.“

Das belgische Zentrum für Chancengleichheit und der betroffene Bewerber hatten mehrmals gemeinsam vergeblich versucht, sich mit Dovy Keukens gütlich zu einigen, doch dies hatte nichts gebracht. Beim Küchenhersteller selbst heißt es dazu, dass der Vorgang zwei Jahre zurückliege und dass ein Mitarbeiter diese Email ohne Absprache mit der Firmenleitung verschickt habe.

Zudem sei dies nur dieses eine Mal passiert. Firmenchef Mario Muylle gab an, dass bei ihm so eigentlich nicht gearbeitet werde. Er habe Personal jeden Alters und verschiedenster Nationalitäten.

Doch die Genter Arbeitsrichter urteilten im Sinne der Kläger und fordern 1.000 € Zwangsgeld für jeden weiteren ähnlichen Verstoß von Dovy. Dem Geschädigten wird eine Entschädigung über 25.000 € zugesprochen und das Unternehmen muss das Urteil deutlich und für jeden sichtbar in den Firmenräumen anbringen.

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