Eine Überstundenregelung für die Gastronomie

Das belgische Hotel- und Gaststättengewerbe darf sein Personal wieder problemlos Überstunden leisten lassen. Die Sozialinspektion teilte den Gastronomen in einem Rundschreiben mit, dass sie ihre Mitarbeiter zwischen 300 und 360 Mehrstunden leisten lassen darf, ohne dafür höhere Sozialabgaben abführen zu müssen.

Die belgische Bundesregierung hatte im Zuge der Einführung der so genannten „Weißen Kassen“ gegen die Schwarzarbeit im Gastronomiesektor angekündigt, auch für eine neue Überstundenregelung zu sorgen. Jetzt teilte Philippe De Backer (Open VLD), Belgiens Staatssekretär für Betrugsbekämpfung, mit, dass die Wirte und Hotel- und Gaststättenbetreiber ihr Personal jährlich 300 Überstunden ohne höhere Nebenkosten leisten lassen dürfen. Gastronomen, die bereits mit einer „Weißen Kasse“ arbeiten, dürfen 360 Überstunden anwenden.

Rund 4.000 Beschäftigte aus der Gastronomie arbeiten derzeit schon längst seit einigen Monaten in diesem System, doch auf rechtlicher Ebene herrschte hier noch eine bestimmte Unsicherheit. Nach Ansicht der Sozialsekretariate waren eigentlich nur 91 Überstunden legal. Das lag daran, dass viele Gastronomen, vor allem solche aus der Region der Badeorte an der belgischen Nordseeküste, das vorgeschlagene Sozialabkommen wegen der zu geringen Überstundenzahl nicht akzeptieren wollten.

Doch jetzt bietet Staatssekretär De Backer nach Absprache mit der Sozialinspektion den Gastronomen Rechtssicherheit, was zu einer Anpassung im Tarifabkommen führt. Die Wirtschaft begrüßt diese Regelung, denn sie bietet den Gastronomen die Möglichkeit, jetzt dauerhaft Jobs mit festen Arbeitsverträgen zu schaffen.

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