Kein Gehalt für streikende Gefängniswärter

Seit mehr als vier Wochen dauert der Streik der Gefängiswärter in Wallonien und in der Region Brüssel-Hauptstadt nun schon und ein Ende des Ausstands ist nicht in Sicht. Jetzt greift Bundesjustizminister Koen Geens (CD&V - Foto) zu einer harten aber gesetzlichen Maßnahme: Die streikenden Schließer bekommen für den Monat Mai kein Gehalt.

Wie mehrere Tageszeitungen in Belgien am Samstag melden, greift Belgiens Justizminister Geens in Sachen Streik der Gefängniswärter zu einer harten Maßnahme: Auf den Gehaltsstreifen der seit dem 25. April streikenden Schließer steht für den Monat Mai Null Euro.

Normalerweise wird bei Streiks in Belgien das normale Gehalt ausbezahlt und nachher wird berechnet, wie viel Lohn die Betroffenen zurückerstatten müssen. Dabei wird ihnen mindestens 80 % ihres Gehalts garantiert. Doch im vorliegenden Fall bleiben die Streikenden auf dem Trockenen.

Aus dem Kabinett des Justizministers verlautete, dass dieser Schritt gesetzeskonform sei und dass dies nicht bedeutet, einen neuen Königlichen Erlass schaffen zu müssen. Die vorliegende Regelung wird im Falle des Schließerstreiks in Belgien zum allerersten Mal angewendet.

Minister Geens begründete die Anwendung dieser Regelung damit, dass die Gefängniswärter „aus eigener Intention heraus“ streiken würden. Damit könne keine Rede mehr von garantiertem Mindestlohn im Rahmen des Gehaltsschutzgesetzes sein. Das bedeutet, dass die Gefängniswärter nur die 30 Euro Tagesgeld aus der Streikkasse der Gewerkschaften erhalten werden.

 

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