Salah Abdeslam nach Frankreich überliefert

Salah Abdeslam, einer der Attentäter von Paris, ist am frühen Mittwochmorgen an die französische Justiz überliefert worden. Die Bundesstaatsanwalt in Brüssel bestätigte am Vormittag entsprechende Meldungen. Inzwischen hat der mutmaßliche Terrorist auch in Frankreich Rechtsbeistand gefunden.

Vor einigen Wochen wurde Salah Abdeslam, der kurz vor den Anschlägen von Brüssel verhaftet wurde, von der Haftanstalt Brügge in den Hochsicherheitstrakt des Gefängnisses von Beveren bei Antwerpen verlegt. Dort hatte er noch am vergangenen Freitag ein Gespräch mit seinem belgischen Anwalt, Sven Mary, und seinem neuen französischen Rechtsbeistand, dem Top-Anwalt Frank Berton aus Lille.

Bereits am 31. März hatte die belgische Justiz beschlossen, dass Salah Abdeslam an Frankreich ausge- oder überliefert werden könne - was dieser zunächst ablehnte, später aber ausdrücklich wünschte. Damit geht Belgien auch auf eine Forderung von François Hollande, dem französischen Präsidenten ein, der am 18. März, dem Tag von Abdeslams Verhaftung im Brüsseler Ortsteil Vorst, schon dessen Auslieferung verlangt hatte.

Die Überlieferung Salah Abdeslams beinhaltet auch, dass der gegen ihn in Belgien geltende Haftbefehl aufgehoben wurde. Noch bis zum vergangenen Donnerstag wurde der mutmaßliche und teilweise geständige Terrorist von den belgischen Ermittlern verhört. Dabei ging es um die teilweise in Belgien erfolgte Vorbereitung der Pariser Anschläge und um die Zusammenhänge zwischen den Attentaten in Paris und in Brüssel. Doch zum Thema der Brüsseler Attentate machte Abdeslam bisher kleine Aussagen.

Auslieferung oder Überlieferung?

Im Zuge des Schengen-Abkommens zur Abschaffung der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union wurde auch das Verfahren zur Auslieferung angepasst. Von einer Überlieferung spricht man in der hiesigen Justiz, wenn ein Häftling von einem EU-Land in ein anderes EU-Land überstellt wird. Von einer Auslieferung ist die Rede, wenn ein Gefangener an ein Land außerhalb der Union überstellt wird. Das Verfahren einer Überlieferung ist mit maximal 60 Tagen auch wesentlich kürzer, als eine Auslieferung, deren Prozedur auch gut und gerne 8 Monate veranschlagen kann.

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