Keine Fußfesseln mehr für Syrien-Rückkehrer

Syrien-Kämpfer, die nach Belgien zurückkehren und hier verurteilt werden, können ab sofort keine Hafterleichterung mehr durch Fußfessel erhalten. Das geht aus einer neuen Richtlinie hervor, die Bundesjustizministers Koen Geens (CD&V - Foto) nach dem Verschwinden eines entsprechend verurteilten Terroristen in Vilvoorde erlassen wird.

Diese Maßnahme betrifft in erster Linie Kämpfer aus Syrien, die jetzt nach Belgien zurückkehren, gilt jedoch ab sofort für alle hierzulande verurteilten Terroristen. Doch jene Betroffenen, die bereits verurteilt wurden, sollen ihre entsprechende Fußfessel weiter tragen dürfen. Bestehende Urteile werden nicht angepasst.

Eine offizielle Richtlinie von Justizminister Geens wird derzeit verfasst, wie dieser am Donnerstagmorgen gegenüber der VRT-Nachrichtenredaktion erläuterte: „Ich habe meine Verwaltung darum gebeten, ein Rundschreiben zu verfassen, in dem verdeutlicht wird, dass Personen, die wegen Terrorismus zu Haftstrafen auch von weniger als drei Jahren verurteilt wurden, in Zukunft nur noch zu Gefängnisstrafen verurteilt werden können. Das bedeutet zu einer ‚echten‘ Haftstrafe.“

Justizminister Geens verordnete die neue Regelung aufgrund eines Vorfalls in Vilvoorde. Dort hatte ein verurteilter Syrien-Kämpfer trotz Fußfessel das Haus verlassen und für geraume Zeit von der Bildfläche verschwinden. Der Verurteilte konnte zwar wieder verhaftet werden, doch die Angelegenheit sorgte für erhebliches Aufsehen.

Hans Bonte (SP.A - kl. Foto), der Bürgermeister von Vilvoorde bei Brüssel in Flämisch-Brabant, legte öffentlich Beschwerde gegen die Tatsache ein, dass die Justiz gerade jetzt, in diesen Zeiten der akuten Terrordrohung, einen wegen Terrorismus verurteilten Syrien-Rückkehrer mit Fußfessel nach Hause gehen lässt. Bonte schickte den Vorgang zum Komitee P, dem staatlichen Kontrollorgan für Polizei, Nachrichtendienste und Justiz.

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