Bart De Wever: “Ich bin pro Schengen aber…“

Der Vorsitzende der flämischen Nationaldemokraten N-VA, Bart De Wever (Foto), hat die derzeitige Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union scharf angegriffen. De Wever ist der Ansicht, dass die Kontrollen an den Landesgrenzen wieder aufgenommen werden müssen, falls die EU ihre Außengrenzen nicht besser sichert. Dies wiederum stelle das Prinzip des freien Grenzverkehrs in der Schengen-Zone in Frage.

N-VA-Parteichef und Antwerpens Bürgermeister in Personalunion Bart De Wever war am Mittwochabend zu Gast in der VRT-Magazinsendung Terzake. Dort nahm er Stellung zur aktuellen Flüchtlingspolitik in der EU. De Wever geht davon aus, dass die Landesgrenzen wieder strenger bewacht werden müssen, wenn es die Union nicht schafft, ihre Außengrenzen zu sichern:

„Ich stelle mir die Frage, wie lange wir der Logik, einige Dinge selbst in die Hand zu nehmen, noch wiederstehen können, wenn Europa nicht bald mit besseren Antworten kommt. (…) Ich bin absolut pro Schengen, also für den freien Personenverkehr. Doch Schengen setzt voraus, dass die Hintertür verschlossen bleibt. Dass man frei von Zimmer zu Zimmer im Haus umhergehen darf, da bin ich absolut für. Wenn aber die Hintertüre scheunentorgroß offensteht und jeder durch das Haus spazieren kann, dann funktioniert das nicht mehr.“

Bart De Wever verlangt von der Europäischen Union, dass sie schon an den EU-Außengrenzen kontrollieren soll, wer hinein darf und wer nicht. Nicht zuletzt fordert er auch, dass die anerkannten Flüchtlinge gerechter in Europa verteilt werden müssen. Zum Vergleich führt er an, dass alleine im Juli 3.700 Asylanträge in Belgien eingereicht wurden, während dies in Tschechien z.B. nur 56 waren: „Deutschland erwartet dieses Jahr bis zu 800.000 Flüchtlinge. Das entspricht eine Stadt, die etwa so groß wie Brüssel ist.“

"Sonderstatut für Flüchtlinge"

Der V-VA-Vorsitzende ist auch der Ansicht, dass in Belgien anerkannte Flüchtlinge und Asylsucher ein Sonderstatut erhalten müssen. Es könne nicht sein, dass ihnen bei Anerkennung sofort die gleichen Rechte eingeräumt werden, wie den Einheimischen:

„Wenn jemand einmal anerkannt ist, dann erhält er Sozialhilfe und kann eine Sozialwohnung beantragen. Wenn er obdachlos ist, wird ihm dabei noch Vorrang eingeräumt und er bekommt Kindergeld. Es wird schwer, das jemandem zu erklären, der sein Leben lang dieses System mitfinanziert hat. (…) Ich bin der Ansicht, dass ein apartes soziales Statut für anerkannte Flüchtlinge etwas ist, worüber man nachdenken sollte. Wenn man die Menschen fragt, warum sie nach hier kommen, sagen sie wegen der Versorgung kommen.“

Apartes Statut in Europa möglich

Hendrik Vos (Foto), Dozent für politische Wissenschaften an der Universität Gent und ausgewiesener EU-Fachmann ist der Ansicht, dass ein Sonderstatut für anerkannte Flüchtlinge nicht gegen die Gesetzgebung in der Europäischen Union verstößt. Im Gegenteil: Die EU biete Raum dazu:

„Die europäische Gesetzgebung sagt in der Frage von sozialer Versorgung für Flüchtlinge, dass dieser Beistand auf die fundamentalen Bedürfnisse beschränkt werden darf. Jedes Land hat die Freiheit, hier selbst Maßnahmen zu ergreifen. Ob man den sozialen Schutz für Flüchtlinge unbedingt einschränken muss, sei dahingestellt. Aber Europa verbietet dies nicht.“

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