Arbeitgeber müssen nicht für 2. Krankheitsmonat zahlen

Die belgische Regierung hat nun doch den Vorschlag, dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern Löhne und Gehälter im Krankheitsfall mindestens zwei Monate fortzahlen, verworfen. Die Arbeitgeber sind erleichtert, die Gewerkschaften enttäuscht.

Im Regierungsabkommen war eigentlich zwischen den Koalitionspartnern vereinbart worden, dass die Arbeitgeber bei anhaltender Krankheit des Arbeitnehmers ab dem 1. Januar nicht nur den Lohn des ersten Monats, sondern auch den Lohn für den zweiten Monat bezahlen müssen. Die Arbeitgeber hatten diese Vereinbarung scharf kritisiert und sind jetzt erleichtert, dass diese Maßnahme vom Tisch ist.

Johan Bortier vom Unternehmerverband Unizo betonte im VRT-Radio an diesem Montagorgen: "Das ist eine sehr gute Sache. Bei mir sind noch nie in so kurzer Zeit so viele negative Reaktionen von Unternehmern und Geschäftsführern kleiner und mittlerer Betriebe zu einer geplanten Maßnahme eingegangen. Hätte die Maßnahme, die sich auf die Unternehmer stützt, eingeführt werden müssen, hätten das wichtige zusätzliche Kosten bedeutet. Die Kosten für Krankheit wären auf die Arbeitgeber abgewälzt worden."

Nach dem Wettbewerbspakt, dem Indexsprung und der Steuerverschiebung haben sich die Arbeitgeber offenbar ein weiteres Mal durchsetzen können. Der christlichen Gewerkschaft zufolge sei dies der soundsovielste Schlag gegen die Arbeitnehmer.

Für die Kranken- und Invaliditätsversicherung hätte die Maßnahme übrigens Einsparungen in Höhe von 345 Millionen Euro bedeutet.

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