Freispruch und dann sieben Jahre im Knast vergessen

Ein heute 38 Jahre alter Mann, der 2008 von einem Richter nach einigen Drogen- und Kleindelikten freigesprochen wurde, sitzt heute noch im Gefängnis. Der damals zuständige Richter war zwar der Ansicht, dass der Angeklagte eigentlich interniert werden müsste, sprach ihn am Ende seiner Urteilsverkündigung dann doch frei. Doch dies fand sich in der Akte des Mannes nicht wieder und er wanderte ins Gefängnis, wo er bis heute sitzt.

Der Angeklagte, ein 38 Jahre alter Mann aus dem Brüsseler Stadtteil Schaarbeek, war 1998 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit Drogen gehandelt hatte und diese auch selbst konsumierte. Zehn Jahre später musste er aber wieder vor dem Richter erscheinen. Damals wurden ihm einige Einbrüche und versuchte Einbrüche in Wohnungen und Autos zur Last gelegt. Zu seiner Verteidigung hatte der Beschuldigte angegeben, er würde stehlen, um seine Drogensucht finanzieren zu können.

Der Richter stellte fest, dass der Mann neben seiner Kleinkriminalität aber auch andere und zwar psychische Probleme hatte und ging davon aus, dass dieser eigentlich interniert werden müsse. Auch das eigentliche Urteil war in Richtung einer Internierung aufgesetzt, außer in der Schlussfolgerung, denn darin wurde der letztendliche Freispruch aufgeführt. Dies allerdings, so einige Experten, die sich des Falles jetzt angenommen haben, sei eine zweideutige Angelegenheit und führte dazu, dass auf Papier lediglich die Internierung gemeldet wurde.

Die Brüsseler Staatsanwaltschaft war sich keiner Schuld bewusst, bis zum Monat März in diesem Jahr. Eine Wissenschaftlerin hatte einige Justizfälle zu Studienzwecken analysiert und war dabei auf die Unstimmigkeiten im vorliegenden Fall gestoßen. Auf Basis der Information nach der Analyse der Wissenschaftlerin blieb dem General-Direktorium des belgischen Gefängniswesens nichts anderes übrig, als den Mann unmittelbar freizulassen, doch nach nur zwei Tagen in Freiheit wurde er wieder verhaftet und in die Psychiatrie der Brüsseler Haftanstalt im Stadtteil Vorst (Foto oben) gebracht.

Dies wurde angeblich auf Basis eines alten Berichts der Kommission zum Schutz der Gesellschaft angeordnet. Inzwischen hat die neue Anwältin des Betroffenen den Fall ihres Mandanten vor den Kassationshof gebracht und gleichzeitig eine Eilverfahren gegen die weitere Internierung eingereicht.

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