Justiz: Weniger Fälle vor Schwurgerichte

In Zukunft will die Justiz in Belgien deutlich weniger Verfahren von Schwurgerichten beurteilen lassen. Der Ministerrat der belgischen Bundesregierung hat auch Maßnahmen beschlossen, die die Berücksichtigung von Verfahrensfehlern erschwert, so dass es nicht mehr länger zu Freisprüchen oder Prozessabbrüchen nach kleinen Ermittlungsfehlern kommen kann.

Belgiens Justizminister Koen Geens (CD&V) will sein Ressort gründlich reformieren, um es effizienter zu gestalten. So sollen in Zukunft alle Straftaten von Strafgerichten behandelt werden und nicht mehr länger von Schwurgerichten.

Dies soll aber nicht bedeuten, dass die belgische Justiz Schwurgerichtsverfahren ganz abschaffen wird. Zwei Ausnahmen sieht die Reform von Minister Geens vor: Delikte gegen Kinder und gegen Polizisten: „Diese beiden Ausnahmen sind gerechtfertigt, weil wir Ordnungshütern und Minderjährigen einen besonderen Schutz gegen schwere Verbrechen bieten wollen.“

Auch das Thema Verfahrensfehler wird gründlich angegangen, wie Minister Geens andeutete: „Die automatische Nichtigkeit werden wir aus dem Gesetzbuch streichen.“ In Zukunft soll es demnach nicht mehr möglich sein, dass eine 46köpfige Drogenbande freigelassen werden muss, weil - wie unlängst geschehen - eine Telefon-Abhöraktion ungültig war.

„Wir wollen vermeiden, dass kleine Fehler schwerwiegende Folgen haben können“, so Justizminister Koen Geens. Allerdings werden auch in Zukunft schwerwiegende Ermittlungs- oder Verfahrensfehler entsprechende Folgen haben können.

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