5.000 Belgier wollen von Google vergessen werden

Die Internet-Suchmaschine Google hat bereits mehr als 5.000 Anfragen von Belgiern bearbeitet, die nicht wollen, dass bestimmte Webseiten auf Basis von Namen von Personen aufgerufen werden können. Allerdings wurde ein solches Ersuchen in rund 55 % der Fälle von Google verweigert, wie der Jahresbericht 2014 der belgischen Privacy-Kommission meldet.
AP2012

Im Mai 2014 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil im so genannten „Google Spanien-Fall“. Infolge dieses Verfahrens und dieses Urteils können die Einwohner der EU heute von Suchmaschinen im Internet verlangen, Suchresultate mit deren eigenem Namen nicht mehr länger zu verwenden, z.B. wenn entsprechende Ergebnisse nicht länger relevant, längst überholt oder schlichtweg falsch sind.

Aber, dieses „Recht um vergessen zu werden“ ist kein absolutes Recht und kann auch verweigert werden. Belgier, die der Ansicht sind, dass ihr Ansinnen zu Unrecht verweigert wurde, können aber die Privacy-Kommission bitten, bei den jeweiligen Suchmaschinen in ihrem Fall zu vermitteln. Letztes Jahr versuchte der Ausschuss in 25 Fällen zu vermitteln. Dabei ging es um Presseberichte zu Gerichtsverfahren, veraltete Internetseiten und um Fragen, jedwede Erwähnung eines Namens zu streichen.

Inzwischen hat sich die Zahl dieser Vermittlungsfälle auf 46 erhöht, wovon 38 abgeschlossen werden konnten. In etwa der Hälfte der Vorgänge aber war die Weigerung von Google, hier aktiv zu werden, berechtigt. In den anderen Fällen konnte die Privacy-Kommission Google davon überzeugen, dem Ansinnen der Betroffenen doch noch zu entsprechen.

Die Zahl der eigentlichen „Google Spanien-Fälle“ liegt in Belgien demnach bei weitem nicht so hoch, wie im Vorfeld erwartet. Die hohe Zahl von Anfragen betrifft eigentlich eher Fälle, bei denen Personen von Überwachungskameras oder von Google-Streetvieuw erfasst wurden. Diese Zahl stieg letztes Jahr um 40 % auf derzeit rund 5.300 Vorgänge.

McPHOTO / INSADCO / Bilderbox

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