Mehr als doppelt so oft Fahrerflucht

VAB, der flämische Automobilverband, teilte mit, dass 40 Prozent aller Autofahrer während der vergangenen Jahre mit Fahrerflucht konfrontiert wurden. Zum Glück handelt es sich in den allermeisten Fällen nur um Blechschäden.

Der Automobilverband findet diese Entwicklung besorgniserregend. Wenn die Polizei nach einen Unfall mit Blechschaden den Täter nicht identifizieren kann, muss der Wagenbesitzer die Reparatur selbst bezahlen. Die Versicherungsgesellschaften zahlen nur wenn der Eigentümer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.

60 Prozent der Schäden mit Fahrerflucht entstehen beim Ein- oder Ausparken. VAB sieht hierfür zwei Hauptursachen. Autos sind in den letzten Jahren immer breiter geworden, was jeder nicht für die Parkplätze gilt. Außerdem gehört einparken nicht mehr zur Führerscheinprüfung und beherrschen viele Jungfahrer diese Manöver auch nicht mehr ausreichend.

In 10 Prozent der Fahrerfluchtfälle ist der Blechschaden erheblich und werden auch Verkehrsteilnehmer verletzt. Für Fahrerflucht mit Blechschaden riskieren die Täter 6 Monaten Haft und eine Geldbuße von 2.000 Euro. Fahrerflucht mit Verletzten und Toten kann 2 Jahre Haft, 5.000 Euro Geldbuße und Führerscheinentzug zur Folge haben.

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