Neues ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai werden die Mindesttarife für die Kinderbetreuung angehoben und die Nahverkehrsgesellschaft De Lijn kürzt ihren MultiBus und Sonntagsdienst. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen ab dem 1. Mai in Belgien.

Ab dem 1. Mai werden drei MultiBusgebiete, also Gebiete, in denen Kleinbusse nach vorheriger telefonischer Anmeldung verkehren, in der Provinz Antwerpen gestrichen. Am 25. Juni folgen noch einmal sieben Gebiete in Flämisch-Brabant.

An den Sonntagen wird das Busangebot auf die Uhrzeiten 10-19 Uhr eingeschränkt. Allerdings sind Ausnahmen vor Ort durchaus noch möglich. De Lijn führt diese Maßnahmen im Rahmen von Einsparungen durch.

Kinderbetreuung wird teurer

Ab dem 1. Mai wird der Mindesttarif für die Kinderbetreuung auf 5 Euro angehoben. Für sozial schwache Gruppen sind jedoch  weiterhin niedrigere Tarife möglich.

Der Standardmindesttarif für Kindertagesstätten, die mit einkommensgebundenen Tarifen arbeiten, wird von 1,56 Euro auf 5 Euro angehoben. Allerdings sind Sozialkorrekturen möglich. Eltern mit einem sehr niedrigen Einkommen oder Eltern die  Sozialhilfe empfangen und die einen Aus- oder Fortbildungskurs des Arbeitsamtes oder des Sozialamtes belegen, müssen weniger, das heißt nur 3 Euro, bezahlen.

In einigen Fällen bleibt der frühere Tarif von 1,56 Euro erhalten. Dies gilt zum Beispiel für Eltern, die ein Pflegekind aufgenommen haben. Auch für Personen, die den neuen Mindesttarif in Höhe von 5 Euro nicht über das Sozialamt bezahlen können, können den niedrigsten Tarif von 1,56 Euro beantragen.

Linienflüge von VLM nach Avignon, Bologna, Nizza und Venedig

Ab dem 1. Mai verkehrt die Fluggesellschaft VLM Airlines von Lüttich aus fünf Mal pro Woche als Linienflug nach Nizza und Venedig und vier Mal pro Woche nach Avignon und Bologna. Die ursprünglich Antwerpener Gesellschaft wird für diese Flüge Fokker 50-Propellermaschinen einsetzen.

Mit den neuen Verbindungen sollen sowohl Touristen als auch Geschäftsleute fliegen", sagte VLM-Manager Arthur White bei der Bekanntgabe der Verbindungen. "Alle vier Verbindungen sind sowohl große touristische Anziehungspunkte als auch jeweils wichtige Geschäftszentren."

Fifa verbietet "Third Party Ownerships"

Fußballer dürfen ab diesem 1. Mai nicht länger Eigentum eines dritten Investierers wie eines Managers oder einer Gesellschaft sein. Der Fußball-Weltverband FIFA hat Ende letzten Jahres beschlossen, das System der sogenannten "Third Party Ownerships" (TPO) zu verbieten.

Bei den "Third Party Ownerships" unterstützt meist ein Investor einen Verein finanziell bei der Verpflichtung eines Spielers und erhält im Gegenzug einen prozentualen Anteil an den Transferrechten.

"Bereits geschlossene Verträge bleiben bis zu ihrem Auslaufen gültig. Vereinbarungen, die zwischen dem 1. Januar und 30. April 2015 getroffen werden, dürfen maximal für ein Jahr gelten", hatte die FIFA damals auch noch mitgeteilt.

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